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Björn Lüttmann
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Frage von Heinz L. •

Erklären Sie mir doch mal, warum man die Aufarbeitung nicht mit denselben Mitteln umsetzen sollte.

Ich zitiere, ihre Aussage: Wichtig sei es deswegen, weiter an Lösungen zu arbeiten. „Die SPD im Bund schlägt einen Bürgerrat zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie vor“, sagte Lüttmann. Danach sollte eine Enquete-Kommission dessen Ergebnisse bearbeiten. Dies sei ein besserer Weg, als ein Untersuchungsausschuss in Brandenburg.

Jede Aufarbeitung muss mit dem gleichen Rechtsmittel betrachtet und behandelt werden, wie es ursprünglich praktiziert wurde. Man hat die Pandemie mit Rechtsmitteln und notfalls mit Urteile und Ordnungsgelder rechtlich beurteilt und umgesetzt. Erklären Sie mir doch mal, warum man die Aufarbeitung nicht mit denselben Mitteln umsetzen sollte. Und wie stehen Sie zu der These, die Menschenwürde ist durch jeden Politiker in jeder Funktion zu schützen und nicht das Leben! Wie können Sie das dann in Einklang mit dem Handeln in Parlament zur Pandemie in Einklang bringen?

Pandemiebekämpfung ist Ländersache.

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Sehr geehrter Herr L.

richtig ist, dass ich eine Aufarbeitung des Pandemie-Geschehens befürworte. Das habe ich in meiner Rede deutlich gemacht, auf die Sie sich beziehen. Als Möglichkeit käme hierfür ein Bürgerrat in Betracht, wie er durch die SPD-Bundestagsfraktion angeregt wurde, um einen möglichst großen Querschnitt der Gesellschaft abbilden zu können. Es sind für mich aber auch andere Formate wie zum Beispiel eine Enquetekommission denkbar. Festgelegt habe ich mich in meiner Rede nicht, sondern vielmehr die Forderung geäußert, dass es bald losgehen sollte mit einer Aufarbeitung. 

Ein Untersuchungsausschuss im Land ist dafür aus meiner Sicht und den Erfahrungen der letzten Jahre in Brandenburg ungeeignet, da hier nur die Landesebene und damit Landespolitik betrachtet wird. Das ist viel zu kleinteilig und wenig zielführend. Die Corona-Pandemie war ein globales Krisenereignis, weshalb es sinnvoll ist, es von nationaler Ebene zu betrachten. 

Ebenso wenig wie es den einen Plan zu politischem Handeln in einer weltweiten Pandemie gibt, gibt es Vorschriften, wie politisches Handeln im Nachhinein aufzuarbeiten ist. In diesem Jahr feierten wir 75 Jahre Grundgesetz. Für mich sind die im Grundgesetz festgeschriebenen Freiheiten ein hohes Gut und deshalb zu schützen. Will man die Corona-Pandemie aufarbeiten, heißt das jedoch, dass die ganze Gesellschaft berücksichtigt werden muss. Das betrifft dann Menschen mit Vorerkrankungen und einem schwachen Immunsystem genauso wie Senioren, Kinder, Personal im Gesundheitswesen, Menschen im Katastrophenschutz oder Lehrkräfte. Bürgerinnen und Bürger waren immer in mehrfacher Hinsicht belastetet. 

Die Aufgabe von Politik war es, in der Pandemie Wege zu finden, die Menschen im Land zu schützen und u.a. eine Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden. Diese Verantwortung tragen die gewählten Politikerinnen und Politiker. Ich für meinen Teil kann sagen, dass ich es mir nie leichtgemacht habe und immer Pro und Contra abgewogen habe. Dass die Einschränkungen wie Lockdowns, Maskenpflicht oder Kontaktsperren halfen, das Virus einzudämmen, ist mittlerweile unstrittig und wissenschaftlich belegt.

Das heißt jedoch nicht, dass die familiären, psychischen oder wirtschaftlichen Belastungen der Menschen im Land unberücksichtigt bleiben sollen. Die Folgen der Maßnahmen der Corona-Pandemie sind individuell und vielschichtig. Eine Lehre, die ich aus dem Pandemie-Geschehen ziehe, ist, dass in Krisen von vornherein transparenter kommuniziert werden muss und verschiedene Sichtweisen Gehör finden und in die Öffentlichkeit getragen werden müssen. Damit hätte man viele Verschwörungstheorien einfach haltlos werden lassen können und politischen Entscheidungen oder Institutionen würde sicher weniger misstraut.

Für mich ist es deshalb wichtig, die Corona-Pandemie aufzuarbeiten und dabei möglichst viele Sichtweisen zu berücksichtigen. Hierfür braucht es aber einen Rahmen auf Bundesebene.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Lüttmann

 

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