Was rechtfertigt den Politikwechsel im Tierschutz in Brandenburg? In den vergangene 4 Monaten wurden die Verbote und Einschränkungen von Tierversuchen drastisch erhöht (50-85% der beantragten Tiere).
- Betroffen sind Tierversuche zum Zweck der Entwicklungsbegleitung und Zulassung von neuartigen Medizinprodukten, die unmittelbar der Heilung von schwerst verletzten oder erkrankten Patienten dienen
- Betroffen sind Tierversuche, die Ärzte, medizinischem Assistenzpersonal und deren Arbeitgeber zum Zweck der ärztlichen Fortbildung langjährig durchführten und die mit diesen Entscheidungen ersatzlos ausfallen.
- im Bund diskutiert die Grünen mit allen Beteiligten gerade über machbare Wegen in der Reduktion (3-R-Strategie)
- in Brandenburg bestimmen dagegen Verbote und Einschränkungen das behördliche Vorgehen.
Sehr geehrter Herr Dr. Z.,
gerne möchte ich Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zum Thema Verbote und Einschränkungen von Tierversuchen im Land Brandenburg geben. Bevor ich auf geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen der letzten Jahre und deren Auswirkungen eingehe, möchte ich auf Folgendes hinweisen. Gesamtgesellschaftlich hat sich in den letzten Jahren ein enormer Paradigmenwechsel vollzogen. Tierversuche werden kritischer gesehen und ihre Notwendigkeit in Frage gestellt. Das Land Brandenburg folgt dieser Entwicklung und hat sich politisch zum Ziel gesetzt, die Weiterentwicklung von tierversuchsfreier Forschung in Brandenburg zu unterstützen und lebt damit die Anwendung des 3 R-Prinzips, was die ethischen Handlungsgrundsätze für die Forschung mit Tieren beschreibt.
Die Durchführung von Tierversuchen ist auf Bundesebene gesetzlich geregelt. Tierversuche sind genehmigungspflichtig. Die Grundlage dazu bildet das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Versuchstierverordnung. Bei jeder Entscheidung über einen Tierversuchsantrag handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die im Land Brandenburg vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) als zuständiger Behörde getroffen wird.
Auf gesetzlicher Ebene haben sich zuletzt mit der Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung Neuerungen ergeben. So unterliegen Versuche zur Aus-, Fort- und Weiterbildung seit Dezember 2021 nun dem vollen Genehmigungsverfahren, statt wie zuvor lediglich einer Anzeigepflicht. Die Übergangsfrist zu bereits genehmigten bzw. angezeigten Versuchsvorhaben endete im Dezember 2023. Tierversuche zum Zweck der Wissenserlangung sind weiterhin möglich. Beantragte Vorhaben werden durch das LAVG geprüft. Die brandenburgische Tierschutzkommission berät dabei zu Anträgen.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Lüttmann