
(...) Ausweichreaktionen hin zu chemischen Arzneimitteln, die auch weiterhin durch die GKV getragen werden, seien wahrscheinlich. Bündnis 90/Die Grünen haben diese Befürchtungen geteilt und haben deshalb innerhalb des Gesetzgebungsprozesses frühzeitig Ausnahmeregelungen für Naturarzneimittel gefordert. In dem von den Koalitionsfraktionen im Juli 2003 in den Bundestag eingebrachten Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz waren neben den Sonderbestimmungen für Kinder und behinderte Jugendliche auch Ausnahmeregelungen insbesondere für die homöopathischen und anthroposophischen Arzneimittel vorgesehen. (...)