Schlägt die FDP wirklich vor, die Härteklausel aus dem StAG zu streichen?
Sehr geehrter Herr Djir-Sarai,
in einer Ihrer Antworten schreiben Sie:
"Bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist uns Freie Demokraten besonders wichtig, dass die Einladung, Staatsbürger zu werden, sich an Menschen richtet, die dauerhaft von ihrer Erwerbsarbeit leben und mit ihrer Hände Arbeit etwas zu unserer Gesellschaft beisteuern."
Nach Berichten aus der Koalitionskreisen, bedeutet es für die FDP die Streichung des Satzes:
"oder deren Inanspruchnahme [gemeint sind die Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch] nicht zu vertreten hat"
aus dem § 10 Abs. 1 Nr. 3 StAG.
Können Sie diese Berichte bestätigen? Wenn "ja", warum soll man gegen die Leute vorgehen, die wegen Krankheit oder ähnliches an solche Leistungen angewiesen sind?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Unsere Vorstellungen einer umfangreichen und zukunftsgerichteten Migrationspolitik sind bekannt. Sie können sich dazu die ausführliche Antwort an Frau Steklyannikova durchlesen.
Es liegt in der Hand von Bundesinnenministerin Faeser, wann sie konkrete Gesetzesvorschläge zu diesem Thema auf den Tisch legen wird. Auf der Grundlage des Gesetzentwurfes aus dem BMI werden wir dann diskutieren.
Mit freundlichen Grüßen
Bijan Djir-Sarai