Werden Sie sich für einen neuen oder überarbeiteten Entwurf des Bundesjustizministeriums einsetzen, der keine Vergütungskürzung mehr für die Mehrheit der rechtlichen Betreuer bedeuten wird?
Hallo Herr Djir-Sarai,
mit Entsetzen habe ich die medialen positiven Behauptungen des Parteikollegen Buschmann zum Referentenentwurf zur Reform des VBVG zur Kenntnis genommen. Man bildet dort eine durchschnittliche Fallverteilung für Betreuer anhand von vielleicht nur 25 % befragter Betreuer aus vorwiegend strukturstarken und vermögenden Gegenden Deutschlands ohne Beachtung lokaler und persönlicher Unterschiede in der Fallverteilung. Dies führt zu massiven Einkommenskürzungen bei der anzunehmenden Mehrzahl der Betreuer.
Mein Einkommen wird seit 2019 bis 2031 nach diesem Entwurf prognostisch um mehr als 50 % an Wert verlieren. Dieses Vorhaben bedroht mich daher unmittelbar und massiv in meiner Existenz.
Als Jurist und Leistungsträger der Gesellschaft habe ich mich bisher zum Wählerklientel der FDP gerechnet, sehe vorliegend jedoch meinen gesellschaftlichen Beitrag und meine Leistungen als Arbeitgeber und rechtlicher Vertreter massiv herabgewürdigt und entwertet.
Beste Grüße
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich teile Ihre Bedenken. Nachdem der Bundeskanzler Olaf Scholz den Finanzminister Christian Lindner entlassen und somit die Ampel-Koalition aufgekündigt hat, liegt dieser Entwurf bei SPD und Grüne.
Wir in der FDP-Bundestagsfraktion verstehen die Situation der Betreuer und wollen die Vergütung von Betreuern spürbar verbessern. Zugleich möchten wir sie von unnötiger Bürokratie befreien. Einen entsprechenden Antrag haben wir im Dezember in den Bundestag eingebracht (Drucksache 20/14259). Ich versichere Ihnen, dass wir uns weiterhin für die Belange der hart arbeitenden Menschen einsetzen werden. Es ist gut, dass die Wählerinnen und Wähler bei der Bundestagswahl am 23.02.2025 die Möglichkeit haben, eine Richtungsentscheidung zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Bijan Djir-Sarai