Frage zur Änderung § 10 Nr. 3 bbb) с)
Sehr geehrter Herr Djir-Sarai,
wie soll man § 10 Nr. 3 bbb) с) in neuer Fassung im Referentenentwurf auf Seite 5 verstehen?
Ist gemeint, dass ein Ehegatte eines Deutschen ohne eigenes Einkommen und ohne ein Kind zu haben nicht mehr eingebürgert werden darf, nur weil sie kein Kind hat, obwohl der deutsche Ehemann mit seinem Gehalt die Familie komplett versorgen kann und dabei keine Sozialleistungen in Anspruch genommen werden? Nach jetziger Fassung ist es möglich, den Lebensunterhalt durch das Einkommen des deutschen Ehegatten zu sichern. Wird es nach neuer Fassung unmöglich sein nur weil das Ehepaar keine Kinder hat? Wie ist es dann mit Art. 6 GG zu vereinbaren, wenn das Ehepaar keine Kinder bekommen kann?
Können Sie bitte ausführlich erklären welche genau Konstellation mit § 10 Nr. 3 bbb) с) im Referentenentwurf gemeint ist?
Sehr geehrter Herr B.,
danke für Ihre Frage. Die Positionierung der FDP zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts habe ich bereits bei der Antwort zur Frage von Frau S verdeutlicht, an die ich Sie gerne verweise.
Der von Ihnen angesprochene Referentenentwurf stammt aus dem Bundesinnenministerium von Bundesinnenministerin Faeser und damit aus einem SPD-geführten Ministerium.
Da dieser Entwurf nicht aus unserer Fraktion stammt, kann ich Ihnen auch nicht erläutern, welche Bedeutung einzelne Formulierungen in dem Referentenentwurf haben. Am besten richten Sie Ihre Frage daher an die Bürgerkommunikation des Bundesinnenministeriums, welche Sie hier erreichen: https://www.bmi.bund.de/DE/service/kontakt/buergerkommunikation/buergerkommunikation-formular-node.html
Mit freundlichen Grüßen
Bijan Djir-Sarai