Eine Nachfrage zur Abschaffung der Härteklausel vom Staatsangehörigkeitsgesetz
Sehr geehrter Herr Djir-Sarai,
leider haben Sie meine vorige Frage nicht beantwortet. Deswegen möchte ich Sie nachfragen. Der Referentenentwurf von Frau Faeser ist schon Anfang Januar zur Abstimmung in Koalitionskreisen abgegeben. Sie als Generalsekretär der FDP kennen sicherlich den Entwurfsinhalt.
Meine Frage bezieht sich aber nicht auf diesen Entwurf, sondern an den angeblichen Wunsch der FDP die Härteklausel, die erlaubt in Ausnahmsfällen von dem Erfordernis des gesicherten Lebensunterhalts abzuweichen, aus dem StAG zu streichen. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass diese Klausel im Jahr 1991 unter Beteiligung der FDP als Regierungspartei eingeführt wurde. Warum gehört es nun abzuschaffen? Werden Sie an dieser Forderung auch dann festhalten, wenn die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erleichterung der Einbürgerung entgegen Ihrer Wahlversprechungen zu scheitern droht?
Sehr geehrter Herr S.,
die in der Anfrage aufgeworfene Behauptung der Streichung der Härtefallregelung beim Erfordernis des gesicherten Lebensunterhalts ist so pauschal nicht zutreffend. Richtig ist, dass die Härtefallregelung in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr 3 StAG n.F. verschärft wird. Sie soll nun nur noch für Ausländer der so genannten „Gastarbeitergeneration“ gelten, wenn sie die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II und XII nicht zu vertreten haben. Außerdem gilt sie für Ausländer, die in Vollzeit erwerbstätig sind (innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 20 Monate lang) und für Ausländer die als Ehegatten oder eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner mit einer erwerbstätigen Person und einem minderjährigen Kind in familiärer Gemeinschaft leben.
Mit freundlichen Grüßen
Bijan Djir-Sarai