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Bettina Lugk
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Frage von Christina J. •

Preisbremse für Nachtspeicherstrom vergessen?

Hallo Frau Lugk,
NachtWÄRMEstrom kostet demnächst weit über, aber mindestens 40ct/kWh (Deckel für Hausstrom). Für Gas zum Heizen wurde auf 12 ct/kWh und für Fernwärme sogar auf 9,5 ct/kWh gedeckelt. Das steht doch in keinem Verhältnis. Sogar für Verbraucher von Öl, Pellets, etc. zum Heizen soll es Entlastungen geben.
Zukünftig bezahlen Bezieher von klimaschädlichem fossilem Gas (ein Produkt dessen Zukunft dem Ende entgegen gehen soll) ein viertel dessen, was ich für ThermoStrom zahlen soll (ein Produkt, dessen Zukunft immens vorangetrieben werden soll). Seit vielen Jahrzehnten bin ich zudem Ökostromkundin!
Kann es sein, dass der Gesetzgeber beim Beschluss der Preisbremsen BezieherInnen von Nachtspeicherstrom für Heizzwecke vergessen hat?
Wir haben schon keine Dezember-Abschläge erstattet bekommen - warum eigentlich nicht?
Bitte bessern Sie hier unbedingt dringend nach.
Vielen Dank vorab für Ihre Mühe.
C. J.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau J.,

vielen Dank für Ihre Frage!

Die Energiepreisbremsen sind sehr komplexe Maßnahmen. Durch die schnelle aber umfangreiche Einführung der Entlastungen, sind manche Schwachstellen in den ersten Regelungen nicht ausgeblieben. Einige dieser Schwachstellen habe ich von Anfang an kritisiert und wir haben im parlamentarischen Verfahren auch Verbesserungen erzielt (z.B. bei der Berücksichtigung von Öl- und Holzpellet-Heizungen). Es ist davon auszugehen, dass weitere Lücken vorhanden sind. Ich setze mich deshalb für eine kontinuierliche Evaluierung und Nachbesserung der getroffenen Maßnahmen ein.

Ich kann Ihnen mitteilen, dass Haushalte, die mit Nachtspeicheröfen heizen, von der Strompreisbremse profitieren - wie alle Stromkund:innen. Die Strompeisbremse garantiert nämlich, dass 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs für 40 Cent pro Kilowattstunde zur Verfügung gestellt werden. Bei Haushalten mit zeitvariablen Tarifen – u. a. Haushalten mit Nachtspeicherheizungen – wird ein monatlicher Durchschnittspreis verwendet, um den Entlastungsbetrag der Bremse zu berechnen und so zu berücksichtigen, dass der nachts bezogene Strom günstiger ist als der Strom, der tagsüber bezogen wird. Wer also von 0 bis 6 Uhr einen günstigen Tarif abgeschlossen hat, um damit seinen Nachtspeicherofen zu betreiben und von 6 bis 24 Uhr einen teuren Tarif abgeschlossen hat, bei dem wird ein gewichteter Durchschnittswert gebildet – der günstige Tarif fließt dann nur zu 6/24 in den Durchschnitt ein und der teurere Tarif zu 18/24.

Mir ist durchaus bewusst, dass ein Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde oder weniger für Haushalte mit Nachtspeicherheizung eine Vervielfachung des Preises bedeuten kann. Als SPD-Fraktion hätten wir gerne eine bessere Lösung für diese Haushalte auf den Weg gebracht. Leider war diese innerhalb der Koalition bis heute nicht mehrheitsfähig. Umso wichtiger ist es mir deshalb, die oben erwähnte Evaluierung der nun beschlossenen Gesetze zügig anzugehen. Meine Hoffnung ist, dass wir bestehende Sicherungslücken damit noch rechtzeitig schließen können.

Ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre Frage und wünsche Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Lugk

 

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