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SPD
• 05.05.2023

Die Energiepreispauschale müssen Sie Ihrer Bruttorente zurechnen, welche – wie üblich - in Ihrer Steuererklärung anzugeben ist. Zusätzlich teilt ihr zuständiger Rentenversicherungsträger Ihrem Finanzamt die Auszahlung der Energiepreispauschale mit.

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SPD
• 04.04.2023

Für den Fall, dass Ihr Jahresbruttoeinkommen UNTER dem Grundfreitrag liegt, werden KEINE Steuern auf Ihre Energiepreispauschale erhoben, obwohl es grundsätzlich zutreffend ist, dass es sich bei der Energiepreispauschale auch für Rentnerinnen und Rentnern um eine steuerpflichtige Einkunft handelt.

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SPD
• 04.04.2023

Diese Energiepreisbremsen zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger werden bis – vermutlich – Frühjahr 2024 den Staat bzw. die Steuerzahler einen sehr hohen Milliardenbetrag kosten, der aber aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion mehr als gerechtfertigt ist, um in der Energiekrise – ausgelöst durch den Angriffskrieg von Putins Russland – diejenigen besonders zu entlasten, die es angesichts steigender Preise besonders schwer haben mit ihrem Einkommen zurecht zu kommen.

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