Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine Hoffnung darauf machen kann, dass die „Energiepauschale“ – um Sie zu zitieren – „nachgebessert“ wird, denn die Energiepauschale wird mit dem 2. Entlastungspaket aus dem Frühjahr 2022 ausdrücklich an BESCHÄFTIGTE ausgezahlt
Wer in einer (eheähnlichen) Lebenspartnerschaft einen Haushalt teilt, erhält grundsätzlich weniger Leistungen als jemand, der in einem Single-Haushalt lebt.
JA, sie bekommen als Angestellte in einem Unternehmen - also auch als Minijobberin - die 300 Euro Energiepauschale von Ihrem Arbeitgeber mit dem Septembergehalt ausgezahlt unabhängig davon, wieviel Sie verdienen.
Wenn Sie also nur ein Kleinstunternehmen betreiben und ganz bewusst keine Einkommenssteuererklärung abgeben, dann können Sie die 300 Euro natürlich auch nicht bekommen
Aber wer in diesem Zeitraum NICHT beschäftigt ist – sehr wohl aber über weite Teile des Jahres – kann die Energiepauschale mit der Einkommensteuererklärung für 2022 geltend machen
Ab 1. Juli 2022 entfiel die EEG-Umlage auf Dauer komplett, wodurch die steigenden Strompreise entlastet werden, was ALLEN Haushalten in Deutschland bei der Nebenkostenabrechnung finanziell helfen wird - also auch Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmern. Ein Haushalt mit einem Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden im Jahr spart dadurch etwa 260 Euro.