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Bettina Hagedorn
SPD
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Frage von D. K. •

Ihre Aussage z. Energiepausch. & Kleinuntern. entbehrt jeder Logik. Weil ich weniger einnehme verbrauche ich weniger Strom&Heizung? Kleinuntern. frieren nicht so schnell, wie ein Mindestlohnempfänger?

Sie sitzen einer Neoliberalen Logik von jeder dei seines Glückes Schmied auf! (Allein der Fakt, wenn sich die Einnahmen von 22.500 auf 22.600, also um 100 Euro erhöhen, dann Einkommenssteuer bezahlt werden muss und diese allerdings nicht prozentual, sondern in Schritten, nach einem kaum zu durchschauenden Prinzip berrechnet werden, ich einen steuerbereater bezahlen muss, der mich mehr als 100 euro kostet, weil auch meine arbeitszeit, mich mit einem komplizierten steuersystem auseinander zu setzen, kosten würde, schreckt sicherlich ab und ist alles andere al gerecht.) Und bei allem Respekt, aber bitte erklären sie, wie es richtig sein kann, dass alle außer Kleiniunternehmer dieses Geld bekommen? Ich möchte verstehen, warum es der Hartz4-Empfänger erhält und auch der, der 22.500 Euro im Monat verdient, nicht aber der Kleinunternehemr.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

die 300-Euro-Energie-Pauschale erhalten mit dem Energie-Entlastungspaket – wie ich hier bei AbgeordnetenWatch bereits mehrfach ausführlich erläutert habe – vorrangig die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und eben NICHT die Hartz4-Empfänger wie Sie fälschlicherweise unterstellen. Wer Arbeitslosengeld II (also Hartz4) erhält, bekommt durch das Energie-Entlastungspaket einmalig eine Sonderauszahlung von 200 Euro. Zusätzlich erhalten alle Wohngeldempfänger (46 Prozent davon sind Rentnerinnen und Rentner) einmalig 270 Euro als Heizkostenzuschuss, der NICHT auf die Sozialleistungen angerechnet wird. Familien mit Kindern erhalten pro Kind zwei Mal je 100  Euro. Daran können Sie sehen, dass auch all diese speziellen Bevölkerungsgruppen sehr wohl mit Entlastungszahlungen bedacht worden sind, obwohl sie eben NICHT die 300-Euro-Energiepauschale erhalten, weil die NUR für Beschäftigte – wegen ihrer erhöhten Aufwendungen für den Weg zur und von der Arbeit -  gilt. 

Für Kleinstunternehmer gelten – staatlich gewollt – viele bürokratische Pflichten und Belastungen NICHT, die für andere Unternehmer gelten – dazu gehört bei denen auch die Pflicht zur Zahlung einer Vorsteuer, die Sie als Kleinstunternehmer trotz Selbstständigkeit NICHT zahlen müssen. Ich kenne persönlich durchaus Kleinstunternehmer, die sich aus diesem Grund Jahr für Jahr bemühen, genau diese Grenze mit ihrer Unternehmung NICHT zu überschreiten, weil sie von dieser bürokratiearmen Regelung weiterhin profitieren wollen, was legitim ist. Dann ist es allerdings auch folgerichtig, diejenigen stärker zu entlasten, die bei Steuern und Abgaben höhere Beiträge zur Unterstützung unseres Sozialstaates leisten und „in Kauf nehmen“.

Das Ziel der SPD bei diesem 2. Energie-Entlastungspaket (das am 12. Mai in 2./3. Lesung vom Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde) war und ist, dass jene, die finanziell stark sind, weniger entlastet werden sollen als diejenigen, die als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – z.B. auch als Pendler und Familien mit Kindern - besonders betroffen sind.  Um diese Entlastung zu erreichen, muss man allerdings nicht nur EINE Maßnahme betrachten, sondern den ganzen „Strauß“ an Maßnahmen, wobei mit einzelnen Maßnahmen stets bestimmte Bevölkerungsgruppen speziell erreicht werden (aber natürlich nicht ALLE von allen Maßnahmen profitieren können!). So soll quasi „für jeden etwas pauschal dabei sein“, was ich auf Abgeordnetenwatch zur Erläuterung der Energiepauschale schon mehrfach erläutert habe.

Trotzdem enthalten die beiden Energie-Entlastungspakete, die sich aus einem ganzen „Strauß“ an Entlastungsmaßnahmen zusammensetzen, durchaus vieles auch für Kleinunternehmer oder auch z.B. für Rentnerinnen und Rentner, die ich Ihnen gerne hier aufzeigen möchte:

Das 9-Euro Ticket, das seit dem 1. Juni für drei Monate angeboten wurde, wurde von vielen Bürgerinnen und Bürgern genutzt – auch denen, die selbstständig sind oder in Rente und die sich damit auch weite Reisen zu Verwandten oder Freunden für sehr wenig Geld leisten konnten und das gerne in Anspruch genommen haben. Seit dem 1. Juni subventioniert der Bund ebenfalls für drei Monate jeden Liter Benzin mit 30 Cent und jeder Liter Diesel mit 14 Cent – dieser „Tankrabatt“ wird auch Ihnen geholfen haben, falls Sie einen PKW nutzen. Ab 1. Juli 2022 entfiel die EEG-Umlage auf Dauer komplett, wodurch die steigenden Strompreise entlastet werden, was ALLEN Haushalten in Deutschland bei der Nebenkostenabrechnung finanziell helfen wird -  also auch Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmern. Ein Haushalt mit einem Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden im Jahr spart dadurch etwa 260 Euro.

Wie Sie sehen können, ist das Entlastungspaket für die breite Masse der Gesellschaft ausgelegt:  Wichtig ist unter dem Aspekt der Gerechtigkeit auch folgender Aspekt: der geplante 300-Euro-Energie-Zuschuss muss voll versteuert werden, was dazu führt, dass derjenige, der viel verdient, einen hohen Steuerabzug hinnehmen muss, während der Geringverdiener nur einen geringen Steuerabzug trägt. Damit hilft der Bonus vor allem denjenigen, die ihn auch wirklich brauchen.

Ich hoffe Ihnen damit Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihre Bettina Hagedorn

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