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Bettina Hagedorn
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Frage von Janine W. •

Bekomme ich Energiepauschale?

Sehr geehrte Frau Hagedorn,
leider wurde ich zum 31.8 gekündigt und habe erst zum 4.10 eine neue Anstellung gefunden. Dementsprechend bin ich in diesem Jahr vom 1.9 bis 4.10 arbeitslos. Nun frage ich mich natürlich ob ich trotzdem die Energiepauschale bekomme.

Mit freundlichen Grüßen

Janine W.

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Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, ob Sie die 300 Euro Energiepauschale auch erhalten, obwohl Sie leider vom 1. September bis 4. Oktober als arbeitssuchend gemeldet sein werden. Und die gute Nachricht in Ihrem speziellen Fall lautet erfreulicherweise: JA!

Die Auszahlung der Energiepauschale erfolgt an alle Beschäftigten zwar im Regelfall zum 1. September durch den Arbeitgeber mit dem Septembergehalt. Aber wer in diesem Zeitraum NICHT beschäftigt ist – sehr wohl aber über weite Teile des Jahres – kann die Energiepauschale mit der Einkommensteuererklärung für 2022 geltend machen und sie wird dann rückwirkend automatisch gewährt, sodass Sie - letztendlich zwar verspätet – aber dennoch davon profitieren können.

Da Sie sich ab dem 4. Oktober aber bereits wieder in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, könnte Ihr Arbeitgeber auch ausnahmsweise die Energiepauschale mit dem Oktober-Gehalt auszahlen – das geht dann, wenn er für Oktober eine Lohnsteuer-Anmeldung für Sie abgibt. In jedem Fall kann die Energiepauschale natürlich nur einmal geltend gemacht werden, weswegen die Finanzämter die Auszahlung für jeden Steuerpflichtigen intern vermerken. Bitte klären Sie diese Details mit Ihrem Arbeitgeber.

In JEDEM Fall aber gehören Sie  - mit rund 44,8 Millionen Beschäftigten in Deutschland - zu denjenigen, die einen Anspruch auf diese Energiepreispauschale haben. Das ist auch gerade deshalb so gewollt, weil Erwerbstätige natürlich durch den Arbeitsweg von den drastischen Wegekosten von und zur Arbeit ganz besonders hart betroffen sind.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantworten konnte.

Ihre Bettina Hagedorn

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