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Bettina Hagedorn
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Frage von Marianne S. •

Habe meine Einkommensteuer, als Rentner gemacht, wo trage ich die Energiepauschale ein??

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. Februar.

Die Energiepreispauschale ist der Bruttorente zuzurechnen, welche – wie üblich - in Ihrer Steuererklärung anzugeben ist. Für die Eintragung der Energiepreispauschale gibt es keinen gesonderten Bereich im Formular für die Steuererklärung. 

Es gilt also: die 300 Euro Energiepreispauschale müssten in der Angabe Ihrer gesamten Bruttorente für das Jahr 2022 mit einberechnet sein und auch so in Ihrer Steuererklärung eingetragen werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Erklärung weiterhelfen konnte.

Ihre Bettina Hagedorn

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