Frage an Bettina Hagedorn von Jan K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Hagedorn,
seit geraumer Zeit wird immer wieder über die GEZ-Gebühren für internetfähige PC diskutiert, die die Mehrheit der Bevölkerung und der Gewerbetreibenden ablehnt.
Was tun Sie in dieser Sache?
Herzliche Grüße
Jan Klettke
Sehr geehrter Herr Klettke,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Rundfunkgebühren auf internetfähige PCs. Die Höhe und Art der Rundfunkgebühren wird in Deutschland in dem aktuellen Rundfunkstaatsvertrag von den 16 Bundesländern festgelegt. Auch die Frage, ob internetfähige PCs gebührenpflichtig sind oder nicht, fällt somit in die Kompetenz der Bundesländer. Als Mitglied des Bundestages habe ich daher keine direkten Einflussmöglichkeiten.
Die GEZ besteht weiterhin auf der Gebühr für internetfähige PCs. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass die Verwaltungsgerichte Braunschweig (Aktenzeichen 4 A 149/07), Koblenz (AZ 1 K496/08.KO) und Münster (AZ 7 K 1473/07) in der Frage im Sinne der Nutzer von internetfähigen PCs entschieden und eine Gebühr auf die PCs für rechtswidrig erklärt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hagedorn