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Bettina Hagedorn
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Frage von Monika C. •

Frage an Bettina Hagedorn von Monika C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Hagedorn,

nur zwei kurze Fragen: Ändert sich in absehbarer Zeit etwas an der Heinzkostenverordnung ?

Warum ist es in Schleswig-Holstein nicht möglich, daß Mieter nur das bezahlen, was sie wirklich an Heizung und Warmwasser verbrauchen?

Mit freundlichen Grüßen
Monika Clausmeier

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Clausmeier,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Heizkostenverordnung vom 19. November 2012 via www.abgeordnetenwatch.de. Ihre Frage zielt vor allem darauf ab, warum Mieter bei Heizung und Warmwasser nicht auf eine "Spitzabrechnung" pochen können, der ausschließlich der eigene Verbrauch zugrunde liegt.

Bis zum 31.12.2008 hatten die Vermieter laut damaliger Heizkostenverordnung einen Spielraum von 50 und bis höchstens 70 Prozent, die bei den entstandenen Kosten nach dem Verbrauch auf die Nutzer zu verteilen waren - die restlichen Kosten konnten zum Beispiel nach der Quadratmeterzahl verteilt werden. Die Große Koalition hat dann mit Wirkung zum 1. Januar 2009 die Heizkostenverordnung novelliert, um Anreize zum sparsamen Heizen zu geben. Seitdem müssen die Vermieter mindestens 70 Prozent - im Durchschnitt also mehr - nach Verbrauch abrechnen, wenn bestimmte Voraussetzungen (älteres Gebäude, Versorgung aus einer Gas- oder Ölzentralheizung, gedämmte freiliegende Leitungen) erfüllt sind. Die maximal 30 Prozent, die nicht nach dem individuellen Verbrauch abgerechnet werden, sind ein Ausgleich des Mehr- oder Minderverbrauchs, den Mieter nicht selbst beeinflussen können. Was heißt das? Zugrunde liegt der Gedanke, dass man bei einer Abrechnung ausschließlich nach dem jeweiligen Verbrauch Ungerechtigkeiten schafft gegenüber solchen Mietern, die für bestimmte bauliche Nachteile beim Heizverbrauch ihrer Wohnung nichts können (z.B. Mieter von Wohnungen im Erdgeschoss, da sie für die gleiche Zimmertemperatur mehr Energie aufwenden müssen). Außerdem gibt es eine Reihe von Betriebs- und Wartungskosten, die unabhängig von der Höhe des Gesamtverbrauchs anfallen und daher nicht nach Verbrauchshöhe auf die Mieter verteilt werden sollten.

Nach meiner Kenntnis gibt es aktuell keine Pläne für eine erneute Novelle der Heizkostenverordnung. Es ist allerdings aktuell eine Novellierung der Energieeinsparverordnung geplant, bei der vor allem der Energieausweis als Instrument gestärkt werden soll. Bei Neubauten soll der zulässige Wärmeverlust (der mittlere Wärmekoeffizient) der Gebäudehülle abgesenkt werden - nicht aber bei Altbauten. Die Neuerungen wirken sich aller Voraussicht nach allerdings nicht auf die Verteilung des Verbrauchs zwischen verschiedenen Mietparteien aus.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Hagedorn

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