Wird Deutschland Drittstaatler einreisen lassen, die mit Coronavac geimpft sind? Wenn ja, wann?
Sehr geehrter Herr Herrmann,
seit etwa 2 Jahren versucht meine Familie aus Brasilien mich in Deutschland zu besuchen. Alle sind doppelt geimpft – leider jedoch mit dem Impfstoff Coronavac. Für Deutschland sind sie also „geimpfte Ungeimpfte“, denn dieser Impfstoff ist hier noch immer nicht zugelassen. Das ist für mich unverständlich, denn andere europäische Länder wie die Niederlande oder Spanien ermöglichen die Einreise für Drittstaatenangehörige, die mit Coronavac geimpft wurden. Ich empfinde das als ungerecht. Die WHO erkennt die Wirksamkeit von Coronavac auch grundsätzlich an.
Als deutscher Staatsbürger, dessen Familie im Ausland lebt, hoffe ich, dass von den politischen Entscheidern auch an Menschen wie mich gedacht wird und es hier bald eine Perspektive zur Einreise von Drittstaatenangehörigen gibt.
Bitte ermöglichen Sie die Einreise von Drittstaatenangehörigen, auch wenn Coronavac nicht in Deutschland als Impfstoff zugelassen wurde!
Vielen Danke für Ihre Zeit
Luis B.
Sehr geehrter Herr. B.
vielen Dank für Ihre wichtige Frage und bitte entschuldigen Sie meine späte Rückmeldung.
Ich verstehe, dass dies für Sie eine wirklich belastende Situation ist.
Es ist tatsächlich so, dass momentan nur die Impfstoffe Comirnaty von BioNTech, Spikevax von Moderna, Vaxzevria von AstraZeneca und COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag, anerkannt werden.
Der Impfstoff CoronaVac von Sinovac Biotech ist in Deutschland noch nicht zugelassen. Allerdings hat die zuständige Europäische Arzneimitel-Agentur mit der Überprüfung letztes Jahr begonnen. Es bleibt also zu hoffen, dass er sehr bald eine Zulassung erhält.
Allerdings gilt Brasilien seit dem 03.03.2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet. Das heißt, dass bei der Einreise statt einem Impf- oder Genesenennachweis auch ein negativer PCR- oder Antigentest vorgelegt werden kann. Es besteht keine Quarantänepflicht. Somit kann ihre Familie nun einreisen.
Alle aktuellen Einreisebestimmungen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Herrmann