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Bernhard Herrmann
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Gerhard S. •

Warum Strafbarkeit, wenn keine Beratung zu §218 erfolgt, abschaffen?

Sehr geehrter Herr Herrmann MdB,

Sie sind ja auch Dank meiner Stimme (Zweitstimme CDU) in den Bundestag gekommen. Wenn ich es noch richtig weiß, fand Ihr christliches Engagement - festgemacht am Bausoldaten? - bei mir ein Echo! Um einer Missachtung des Lebens und einer (allg.) Verrohung in der Gesellschaft, die extreme politische Gruppierungen sowieso befördern, entgegen zu wirken diese meine Frage.

Gruß & Dank!

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Mit meinem christlichen Glauben leitet mich stets die Grundfrage: „Was dient dem Leben?“.
In Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche zeigt die Praxis, dass die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen nicht zu einem Rückgang der Zahl führt. Stattdessen entstehen viele Hürden, die ungewollt schwangere Frauen in eine schwierige Lage bringen – nicht nur in Bezug auf die Verfügbarkeit von Ärzt:innen und Kliniken, sondern auch auf den Zugang zu qualifizierter Beratung. Diese Situation führt zu gesundheitlichen Risiken und Einschränkungen der Selbstbestimmung, was nicht im Sinne des Schutzes von Leben ist.
Deshalb plädiere ich dafür, Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Schwangerschaftswoche aus dem Strafgesetzbuch zu nehmen und sie auf einer anderen rechtlichen Ebene zu regeln – und somit zu entkriminalisieren. Dabei soll es ein Recht auf Beratung samt Qualitätskontrolle der Berater:innen geben, um sicherzustellen, dass ungewollt schwangere Menschen gut unterstützt werden und eine informierte, selbst bestimmte Entscheidung treffen können.

Freundliche Grüße

Bernhard Herrmann