Werden Sie auch ohne gesetzliche Vorgabe Ihre Kontakte und Treffen mit Interessenverbänden (Lobbyorganisationen, Arbeitnehmervertretungen, Arbeitgeberverbänden) offen legen?
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Bundestagsabgeordnete sind derzeit nicht verpflichtet, ihre Termine mit Lobbyvertreter*innen zu veröffentlichen. Zu Lobbyvertreter*innen zählen Verbände, Vereine, Nicht-Regierungsorganisationen und andere Interessensvertreter*innen.
Wir Grünen setzen uns schon seit langem für die Einführung eines transparenten und öffentlich zugänglichen Lobbyregisters ein, um den Einfluss durch Lobbyvertrerter*innen auf die Willensbildung von Politiker*innen nachvollziehbar zu machen.
Lobbying ist ein legitimer Bestandteil parlamentarischer Demokratie. So kann Expertise eingeholt, auf Missstände aufmerksam gemacht und Interessen im Idealfall ausgeglichen werden. Allerdings sollte dies nicht im Verborgenen geschehen. Deshalb werde ich meine Termine im Bundestag auf meiner Homepage veröffentlichen, sobald der technische Umbau dieser erfolgt ist.
Mit besten Grüßen
Bernhard Herrmann