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Bernhard Herrmann
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Frage von Dyrk G. •

Warum wird dem Vermieter das gesetzliche Recht einer garantierten Mieterhöhung von 20% eingeräumt, während gleichzeitig Immobilienpreise aktuell massiv sinken - wie kann das korriegiert werden?

Sehr geehrter Herr Herrmann, die Höhe von Mieten für Wohnraum ist nach wie vor das gesellschaftliche Thema unserer Gesellschaft und hat durch aktuelle Entwicklungen an Brisanz nochmal zugenommen. Wie tagesschau.de (Wie es mit den Immobilienpreisen weitergehen könnte, 24.02.2024) berichtet, sind die Immobilienpreise für Mehrfamilienhäuser seit 2022 um 20,1 Prozent gesunken, ohne das diese Tatsache sich auf meine Miete auswirken würde. Die Preise könnten um 50% sinken und doch würde ich die gleiche Miete bezahlen - von einer Mietsenkung habe ich noch nie gehört und der Handlungsspielraum des Mieters besteht ausschliesslich aus akzeptieren oder wegziehen.

Es ist genau andersherum: der Staat garantiert mittels §558 BGB dem Eigentümer eine garantierte Rendite von 20% in einem Zeitraum von 3 Jahren - das ist faktisch garantierte Bereicherung am Mieter.

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Höhe der Mieten ist aktuell eine der zentralen sozialen Fragen und Ort der Umverteilung von gesellschaftlichem Reichtum. Die stetig steigenden Mieten fressen einen immer höheren Anteil des verfügbaren Haushaltseinkommens der Mieter:innen auf. Als Beispiel hierzu ein Artikel aus dem Berliner Tagesspiegel (https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-wirtschaft/bis-zu-68-prozent-des-monatseinkommens-wohnkosten-in-berlin-besonders-hoch-10068226.html), in dem auch nochmal deutlich darauf hingewiesen wird, dass ein Haushalt, der mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommens für Miete aufwenden muss, als „überlastet“ gilt.

Deswegen setzen wir von Bündnis 90/Die Grünen uns für eine Senkung der Kappungsgrenze auf 11 Prozent in angespannten Wohnungsmärkten ein. Dies haben wir gemeinsam mit der SPD und der FDP im Koalitionsvertrag von 2021 vereinbart. Doch der Koalitionspartner FDP verweigert mit vorgeschobenen Bedenken weiterhin die Umsetzung. Darüberhinausgehend fordern wir als Partei sogar eine Senkung der Kappungsgrenze auf 9 Prozent.

In Deutschland ist (im Unterschied zum Beispiel zur Schweiz) die Höhe der Miete nicht an die realen Kosten des Vermieters gekoppelt (sogenannte Kostenmiete). Deshalb versuchen wir mit vielen weiteren Maßnahmen gegenzusteuern, als da sind zum Beispiel eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029, eine Ausweitung der zugrunde liegenden Jahre beim Mietspiegel, die Einschränkung von Vermietungen als möblierte Wohnungen, die Einführung einer Neue Wohngemeinnützigkeit und eine Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts. Fast alle dieser Maßnahmen sind im Koalitionsvertrag vereinbart. 

Immerhin wohnen gut über die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland zur Miete und für diese und ihre Interessen setzen wir uns als Bündnis 90/Die Grünen ein. 

Mit besten Grüßen
Bernhard Herrmann MdB

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