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Bernhard Herrmann
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Frage von Jochen T. •

Warum werden Impfstoff-Patente nicht enteignet gem.§14/3 GG eine Pandemie wird sonst nicht beendbar sein, denn Bsp.Afrika hat immer nur noch 7%geimpfte?

Ich verstehe nicht warum Patente bestehen bleiben, es würde sonst regelmäßig geimpft werden müssen den Globale Pandemie lässt sich nur Global lösen dies geht nur ohne Patente auf Impfstoffe, zumal jetzt die Impfpflicht beschlossen wurde obwohl in Kürze Medikamente gegen schwere Verläufe verfügbar sind, sprich daher die Impfpflicht nichtmehr verhältnissmäßig wäre, weil es an der Erforderlichkeit fehlen würde.
Eine Geldmacherei im Loop zu installieren zugunsten der USA ist nicht in Ordnung.

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Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Deutschland unterstützt verschiedene Initiativen zur fairen Verteilung der Impfstoffe. Daten zu weltweiten Impfquoten zeigen, dass besonders die Länder des globalen Südens noch erhebliche Unterstützung zur Forcierung der Impfungen benötigen. Eine Enteignung der Patente für mRNA-Impfstoffe allein wird nicht zu einer stärkeren Verfügbarkeit führen, da ja die nötigen Produktionsanlagen hierfür und das nötige Knowhow für die Herstellung in vielen Ländern gar nicht zur Verfügung stehen. Insofern sind wir auf die Kooperation der Impfstoffhersteller angewiesen. Wir unterstützen daher freiwillige Produktionspartnerschaften. Erst wenn diese nicht ausreichen, unterstützen wir Anträge auf Erteilung von verpflichtenden Lizenzen für Covid-Impfstoffe gegen Entschädigungen.

Regelmäßige Impfungen gegen Covid 19 werden ähnlich wie etwa bei der Grippe-Schutzimpfung künftig wegen des Auftretens von Mutationen wahrscheinlich auch dann nötig sein, wenn die Pandemie beendet ist. Offen ist bislang, in welchen Abständen und für welche Bevölkerungsgruppen dies nötig sein wird.

Auch wenn inzwischen einzelne Medikamente zur Therapie schwerer Verläufe von Covid 19 vorliegen, heißt dies nicht, dass damit eine Impfung überflüssig wird. Diese Medikamente haben zum Teil erhebliche Nebenwirkungen und müssen sehr frühzeitig gegeben werden, damit der gewünschte Behandlungseffekt eintritt. Sie sind eine ergänzende Option für bestimmte Patientengruppen, etwa solche, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Und nur noch eine Ergänzung zum Schluss: Ende letzten Jahres wurde eine einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt, keine allgemeine Impfpflicht. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt ab dem 15. März 2022 etwa für das Personal in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rettungsdiensten, Arztpraxen, Geburtskliniken, ambulanten Pflegediensten, betreuten Wohngruppen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Über eine allgemeine Impfpflicht wird zu diesem Zeitpunkt noch im Bundestag beraten.

Mit besten Grüßen
Bernhard Herrmann

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