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Bernhard Herrmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Margit G. •

neues Tierschutzgesetz: Wird es das dringende Verbot von Langstrecken-Tiertransporten auch in Ländern außerhalb der EU aufnehmen?

Sehr geehrter Herr Herrmann,
zu obiger Frage möchte ich ergänzen: Wird das neue Gesetz auch das Verbot von jeglicher Form von Anbindehaltung von Rindern und Greifvögeln und das Verbot von Amputationen , um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen, enthalten?
Mit freundlichen Grüßen
Margit G.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau G.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an meiner politischen Arbeit.

Die Novellierung des Tierschutzgesetzes wird ein grundsätzliches Verbot der Anbindehaltung von Tieren vorsehen. In Einzelfällen werden aber Ausnahmen für einen bestimmten Zeitrahmen und für eine bestimmte Zweckbindung gewährt werden, zum Beispiel für die Anbindung von Greifvögeln und Rindern. Zusammen mit SPD und FDP haben wir vereinbart, die Anbindehaltung spätestens nach zehnjähriger Übergangsfrist zu beenden. Für uns als Grüne Bundestagsfraktion schließt das sowohl die ganzjährige als auch die saisonale Anbindehaltung mit ein.

Die Vorgaben zu Amputationen an Tieren sollen mit der Novellierung verschärft werden. Nicht-kurative Eingriffe an Tieren sollen reduziert werden. Das betrifft beispielsweise das routinemäßig durchgeführte Kürzen von Schwänzen bei Lämmern sowie das Schwänzekürzen bei Ferkeln. 

Ein europaweites, umfassendes Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten außerhalb der EU halten wir für sehr wichtig. Dazu urteilte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einer wegweisenden Entscheidung vom Dezember letzten Jahres. Dem Bund wird die eindeutige Kompetenz zugewiesen, die Tiere vor dem tierschutzwidrigen Umgang in Drittstaaten zu schützen. Bei den anstehenden parlamentarischen Beratungen zum Tierschutzgesetz werden wir Grüne uns für eine entsprechende Regelung stark machen. 

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Herrmann

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