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Bernhard Herrmann
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Frage von Eckart K. •

Haben Sie dem vom Bundestag hat am 26.9.2024 beschlossenem "Vierten Bürokratieentlastungsgesetz" (BT-Drucks. 20/11306) in 2./3. Lesung" zugestimmt?

Sehr geehrter Herr Herrmann,

der Bundestag hat am 26.9.2024 das "Vierte Bürokratieentlastungsgesetz" (BT-Drucks. 20/11306) in 2./3. Lesung beschlossen. Haben Sie dem zugestimmt? Anne Brorhilker und auch zahlreiche Expert aus der Rechts- und Ermittlungspraxis haben davor gewarnt, dass der Bundestag am 26.09.2024 ein Gesetz beschlossen hat, das ein Zurückholen der Milliardengewinne aus illegalen CumCum-Geschäften praktisch unmöglich macht. Es enthält eine Regelung zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für wichtige Beweismittel auf acht Jahre. Die Verjährungsfrist für schwere Steuerhinterziehung liegt bei 15 Jahren – und ist damit fast doppelt so lang. Ermittlungen in CumEx- und vor allem CumCum-Fällen werden damit deutlich erschwert. Die Täter dürfen durch die Regelung legal Beweismittel vernichten, obwohl sie strafrechtlich eigentlich noch belangt werden könnten.
Herr Herrmann, wie stehen Sie dazu? Wie haben Sie abgestimmt?

Mit freundlichen Grüßen

E. K.

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre kritische Nachfrage zum "Vierten Bürokratieentlastungsgesetz" und insbesondere zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen, die im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu CumEx- und CumCum-Fällen steht.

Wir als grüne Bundestagsfraktion haben diese Problematik von Anfang an gesehen und in den Verhandlungen intensiv daran gearbeitet, eine Lösung zu finden, die sowohl die Verfolgung von Steuerhinterziehung als auch den notwendigen Bürokratieabbau berücksichtigt. Der Kampf gegen Steuerbetrug ist für uns eine Kernaufgabe, und wir wissen um die Bedeutung von Ermittlungen zu CumEx- und CumCum-Fällen, die einen massiven Schaden für die Allgemeinheit verursacht haben.

Es stimmt, dass die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen eine Herausforderung darstellen kann. Dennoch ist es uns gelungen, einige wesentliche Verbesserungen im Gesetz zu erreichen. Ursprünglich stand eine Fristverkürzung auf nur fünf Jahre im Raum, was noch gravierendere Auswirkungen gehabt hätte. Wir konnten jedoch sicherstellen, dass die Verkürzung auf acht Jahre beschränkt wurde und bestimmte Finanzinstitutionen, die in CumEx- und CumCum-Fälle verwickelt sind, von der Regelung erst später betroffen sein werden. Dadurch bleibt wertvolle Zeit für die Sicherung von Beweismitteln und für die Aufklärung offener Fälle.

Der erzielte Kompromiss war für uns in der Koalition unvermeidlich, da auch der Bürokratieabbau eine wichtige Priorität für viele Bürger*innen und Unternehmen ist. Dabei ging es nicht nur um wirtschaftliche Entlastung, sondern auch darum, den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten zu reduzieren, ohne den Rechtsstaat zu schwächen. Das Gesetz schafft zahlreiche Erleichterungen, die im Alltag spürbar sind, wie die Abschaffung des Hotelmeldescheins oder Erleichterungen bei der Unfallmeldung.

Trotz der verbleibenden Herausforderungen haben wir das Ziel verfolgt, die negativen Auswirkungen der Fristverkürzung zu minimieren und gleichzeitig einen wichtigen Schritt in Richtung Bürokratieabbau zu gehen.

Dies war die Grundlage meiner Zustimmung zu diesem Gesetz.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Herrmann

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