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Bernhard Herrmann
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Frage von Steffen H. •

Wann wird die Besteuerung der Renten der GRV, die ja auf der Grundlage von zusammengelogener Zahlen beschlossen wurde, beendet? http://www.flegel-g.de/2015-11-30-falschdaten.html

Zitat aus dem Beitrag: "Das BVerfG soll das Recht auf Basis des Grundgesetzes abwägen und mit seinem Urteilsspruch das Grundgesetz stärken und nicht unterminieren, wie es mit diesem Urteil geschehen ist. Dieses Urteil ist schlicht eine Schande. Der Webseitenbetreiber "Altersarmut per Gesetz" spricht bereits im Namen seiner Webseite aus, was das BVerfG hier betrieben hat. "
siehe auch hier: https://altersarmut-per-gesetz.de/

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr. H.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Renten wurden schon vor der Änderung im Jahr 2005 besteuert. Bei Rentenauszahlungen, die bis zum Jahr 2005 erfolgten, werden 50 % der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Seitdem steigt der Prozentsatz für das steuerpflichtige Einkommen um 2 % pro Jahr. Ab dem Jahr 2020 sind es 80 % des Einkommens. Danach steigt der Prozentsatz für das steuerpflichtige Einkommen um 1 % pro Jahr. Ab 2040 werden 100 % der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesehen.

Allerdings werden nach und nach alle Beiträge, die Sie für die Altersversorgung aufwenden, steuerfrei. Das ist das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Dies ist zum Vorteil für Rentner:innen, da die fälligen Steuern im Berufsleben meist höher ausfallen, als die Steuern während des Rentenbezugs. Zusätzlich gibt es noch einen Rentenfreibetrag, und der generelle Grundfreibetrag gilt ebenso.

Dies wurde geändert, da Pensionen schon immer zu 100 % versteuert werden, und das Bundesverfassungsgericht eine Ungleichbehandlung von Rente und Pension als verfassungswidrig eingestuft hat.

Der Bundesfinanzhof hat zudem letztes Jahr in seinem Urteil noch einmal deutlich gemacht, dass durch das oben erklärte Vorgehen keine Doppelbesteuerung vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Herrmann

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