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Bernhard Herrmann
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Frage von Eckart K. •

Mit welcher Sterbetafel rechnet das Wirtschaftsministerium?

Sehr geehrter Herr Herrmann,
wie zu lesen ist, sollen neu eingebaute Heizungen ab 2024 zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Im Falle des Ersetzens der bisherigen kaputt gegangenen Heizung durch eine neue ist dafür eine Frist von 2 Jahren vorgesehen. Über 80jährige Hausbesitzer sollen von der Pflicht zur 65%-Regel bei Einbau neuer Heizungen befreit sein. Mit welcher Sterbetafel rechnet das Wirtschaftsministerium?
Nach den Ergebnissen der aktuellen Sterbetafel 2019/2021 des Statistischen Bundesamtes liegen die Werte bei 78,5 Jahren (Männer) beziehungsweise 83,4 Jahren (Frauen), 14.03.2023. Viele Menschen erreichen gar keine 80 Jahre.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

E. K.

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Sehr geehrter Herr K.,

das BMWK erläuterte seine Erwägung für die Festsetzung der Altersgrenze von 80 Jahre im Kabinettsentwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wie folgt: „Die Anknüpfung an das vollendete 80. Lebensjahr begründet sich aus der Annahme, dass Gebäudeeigentümer, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, stark gefährdet sind, nicht mehr in den Genuss der Amortisation der Mehrkosten beispielsweise einer Wärmepumpe gegenüber den Investitionskosten einer Gasheizung zu kommen. Denn die durchschnittliche Lebenserwartung für heute 80-Jährige beträgt statistisch rund 8 Jahre (Männer) bzw. knapp 10 Jahre (Frauen) (destatis, durchschnittliche Lebenserwartung (Periodensterbetafel), Stand 2023).“ Diese ist (Stand 11.07.2023, 15:54 Uhr) unter https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?sequenz=tabelleErgebnis&selectionname=12621-0002&zeitscheiben=16&sachmerkmal=ALT577&sachschluessel=ALTVOLL000,ALTVOLL020,ALTVOLL040,ALTVOLL060,ALTVOLL065,ALTVOLL080#abreadcrumb einzusehen.

Im nunmehr in den Ausschüssen beschlossenen Gesetzentwurf ist diese Altersgrenze durch eine allgemeinere Härtefallregelung ersetzt worden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Herrmann

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