Austausch Heizgerät ?
Wir haben ein Mietshaus mit Einzelgasthermen.
Was muss dann ab 2024 eingebaut werden, wenn eine der Gasthermen ausfällt ?
Was kostet das dann und welche Zuschüsse gibt es dazu?
Eventuell lohnt es sich dann mehr, den Wohnraum zu kündigen und unbewohnt zu lassen.....
wir haben Mietpreise zwischen 5-7€/m²
Mit freundlichen Grüßen,
Inge C.
Sehr geehrte Frau C.,
vielen Dank für Ihre Frage und entschuldigen Sie bitte die lange Bearbeitungsdauer. Auch mit Vorliegen des Änderungs- und Entschließungsantrages für das Gebäudeenergiegesetz ist sie so pauschal aber nicht zu beantworten.
Grundsätzlich gilt jedoch: wenn Sie ihr Gebäude im Wert erhalten wollen, sind regelmäßige Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie nach Ablauf der Lebensdauer bzw. nach einer Havarie auch der Austausch der Heizsysteme unumgänglich.
Hierbei ist zunächst die Frage, ob zum Zeitpunkt des Ausfalls schon eine gültige kommunale Wärmeplanung vorliegt und daher die Regelungen der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes greifen. Im Bestand gelten abhängig von den Rahmenbedingungen eine Reihe Fristen, nach denen sich die Pflichten beim Austausch richten.
Für die Entscheidung zur evtl. Zentralisierung der Heizungsanlage haben Sie fünf Jahre Zeit und dürften selbst nach irreparablem Ausfall eines einzelnen Kessels übergangsweise noch einmal einen Gaskessel einbauen.
Entweder zeichnen sich innerhalb dieser Zeit sinnvolle, jeweils objektbezogene Lösungen zur Erneuerung mit Etagenheizungen ab, die Wärmeplanung wird vorgelegt und zeigt eine Option für den Anschluss an ein Wärmenetz auf oder Ihnen blieben weitere acht Jahre Übergangszeit für eine Zentralisierung der Anlage. Auf jeden Fall bekommen Sie vor dem Austausch der Heizung eine fachkundige Beratung – diese ist verpflichtend im Entwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes verankert.
Auf Grundlage dessen können Sie sich dann für eine Lösung entscheiden.
Unabhängig davon können Sie als Vermieterin beim Heizungstausch die Grundförderung von 30% der Investitionskosten für eine nachhaltige Heizung (Deckelung abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten) in Anspruch nehmen. Die erhaltene Fördersumme müssten Sie dann allerdings bei der Modernisierungsumlage abziehen.
Nähere Informationen finden Sie unter https://dserver.bundestag.de/btd/20/076/2007619.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Herrmann MdB