Frage an Bernhard Daldrup von Gabriel K. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Daldrup,
Werden im Falle einer Enteignung auch private Investoren enteignet mit zum Beispiel zwei Mehrparteien Häusern?
Wäre es der Fall, so hätte ich Angst um mein Hab und Gut. Das wäre dann verglichbar mit den Vögten aus Schillers ,,Wilhelm Tell''.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Mit zwei Mehrparteien-Häusern gehören Sie zu den privilegierten Hauseigentümern in diesem Land. Viele Menschen können im Laufe ihres Lebens gar kein Eigentum erwerben, da ihnen die finanziellen Möglichkeiten fehlen.
Sie können beruhigt sein. Weder Sie noch andere kleine Investoren werden enteignet. Falls Sie die Berliner Initiative meinen, die ich übrigens nicht zielführend finde, so geht es dabei um Enteignung der größten Wohnungsunternehmen in Deutschland. Das sind keine kleinen, privaten Immobilienbesitzer, sondern große Aktiengesellschaften.
Ich kann die Wut der Menschen, die auf solche Ideen kommen, nachvollziehen. Wohnen ist ein Grundrecht und darf nicht nur Profitinteressen unterworfen sein. Gegen Missstände auf dem Wohnungsmarkt müssen wir entschlossenere Maßnahmen ergreifen. Enteignungen sind für mich jedoch nicht der richtige Weg.
Wenn Sie mit Ihrem Eigentum verantwortungsvoll und somit im Einklang mit unserem Grundgesetz nach Art. 14 (2) umgehen, müssen Sie sich in Zukunft auch keine Sorgen machen, dieses nach Art. 14 (3) GG zu verlieren, oder dass jemand auch nur auf den Gedanken käme, Sie zu enteignen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Daldrup