Frage an Bernhard Daldrup von Christoph S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Was halten Sie von folgenden Maßnahmen zur Dämpfung der Wohnungsnot:
1. Abrechnung und Erhebung der Fehlbelegungsabgabe beim Sozialen Wohnungsbau über die Steuererklärung zur Verwaltungsvereinfachung?
2. Bei Sozialwohnungen liege das Belegungsrecht bei Mieterwechsel bei der Fürsorge statt beim Vermieter?
3. Der Staat beschlagnahme in Gebieten mit sehr wenig Sozialwohnungen das Belegungsrecht bei Mieterwechsel z.T. nach Losentscheid zugunsten der Fürsorge? Wie hoch sollte, müsste die Abfindung an den Vermieter sein?
4. Nach Auszug der Kinder oder Tod des Partners Wohnung mit altem billigen Mitvertrag zu groß: Der Staat befielt dem Anbieter einer kleinen Wohnung, die Witwe zum alten qm-Preis aufzunehmen, der Vermieter der großen Wohnung kann diese neu teurer vermieten und entschädigt den Vermieter der kleinen Wohnung und übernimmt die Umzugskosten.
5. Wenn zu viele Bewerber für wenige Sozialwohnungen fragen, wer sollte die Wohnung bekommen und wer wird gebeten, eine freie Wohnung in der Ferne zu nehmen und 1,5h bis 2h pro Richtung zu seinen Freunden und Verwandten oder zur Arbeit zu pendeln: Rentner, Langzeitarbeitslose, Obdachlose, Krankenschwestern ÖPNV-Fahrer, Hausmeister oder Künstler, nach deren Theateraufführung der ÖPNV nicht mehr fährt? Oder sollte der Staat Quoten pro Gruppe festsetzen oder keine solche Bewertung vornehmen, sollte dies Glücksache oder Sache des organisatorischen Geschicks des Kandidaten sein? Ist der volkswirtschaftliche Schaden relevant, wenn ein wichtige berufliche Aufgabe mangels Wohnung für den Kandidaten nicht besetzt werden kann?
6. Was halten Sie von einer subventionierten BahnCard 100 statt Wohngeld?
7. Was sagen Sie zu dem Satz, „Wenn ein begehrtes Gebiet voll ist, dann ist es voll und dann passt eben keiner mehr rein.“
Sehr geehrter Herr S.,
ich danke Ihnen für die Fragen.
Sie sprechen eine Reihe von Einzelfragen an, die naturgemäß in der wohnungspolitischen Diskussion auftauchen können. In der konkreten Auseinandersetzung geht es vor allem darum, wie wir auf dem Stand der Diskussion schnell zu wirksamen Lösungen kommen können. Ihre Anregungen sind durchaus interessant, werfen aber ihrerseits zahlreiche Fragen auf, angefangen von der fachlichen Zuständigkeit bis hin zum Datenschutz, etc.
Erlauben Sie mir deshalb an dieser Stelle vor allem auf die Vereinbarungen des Wohngipfels hinzuweisen, die wir konkret umsetzen werden:
Ob zur Miete oder im Wohneigentum – für viele Menschen wird es immer schwieriger bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Auf dem Wohngipfel am 21. September ist ein Maßnahmenbündel für mehr bezahlbaren Wohnraum und mehr Mieterschutz beschlossen. In den Vereinbarungen des Wohngipfels wird die besondere Bedeutung des sozialen Wohnungsbaus noch einmal bekräftigt. Der Bund stellt für die soziale Wohnraumförderung im Zeitraum 2018 bis 2021 mindestens 5 Mrd. Euro zur Verfügung. Gemeinsam mit den Mitteln von Ländern und Kommunen können damit über 100.000 zusätzliche Sozialwohnungen geschaffen werden.
Das Bundesministerium der Finanzen wird die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, welche die Aufgaben der Wohnungsfürsorge für Bundesbedienstete wahrnimmt, beauftragen, auch selbst neue Wohnungen zu errichten. Zudem sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit der Bund mittels Erbbaurecht die dringend benötigten Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen kann, ohne seine Liegenschaften unwiederbringlich zu verkaufen.
Der Bund wird die Länder und Kommunen künftig bei der Gründung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften unterstützen und hierfür zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellen. Darüber hinaus wird der Betrachtungszeitraum für Mietspiegel von vier auf sechs Jahre ausgeweitet. Durch diesen längeren Betrachtungszeitraum schlagen die aktuellen Mietsteigerungen nicht so stark auf das Mietniveau und die ortsübliche Vergleichsmiete durch. Das hat die SPD durchgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Daldrup