Bernd Rützel
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Frage von Volker Z. •

Wieso beträgt der allgemeine Beitragssatz der GKV 14,6% und nicht 14%, da 0,6% für Krankengeld Zahlung nach der Lohnfortzahlung bestimmt sind und Rentner diese Leistung nicht bekommen können?

Wenn man als Altersregelrentner zur Rente zuverdient (über die mini Job Grenze hinaus) zahlt man ebenfalls nur 14% (natürlich hälftig), dies ist eine absolute Ungleichbehandlung und nach meiner Meinung Verfassungsbruch. Ich werde versuchen dies einzuklagen. Vor der Regierungsübernahme hatte Herr Scholz noch versprochen dis zu reduzieren als verantwortlicher Kanzler. Aber vor der Wahl ist bekanntlich nicht nach der Wahl, genau wie beim damaligen Genossen der Bosse!

Bernd Rützel
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Z.,

der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beträgt 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Diesen zahlen Arbeitnehmer und Rentner gleichermaßen. Davon trägt jeweils die Hälfte, also 7,3 Prozent, der Arbeitgeber bzw. die Deutschen Rentenversicherung.

Dahinter steckt folgende Logik: Wenn jemand ganz normal Altersrente bezieht und krank wird, geht er zum Arzt, bekommt dort medizinische Versorgung, Medikamente usw. und seine Rente läuft weiter und sichert somit weiter den Lebensunterhalt des Rentners.

Im normalen Berufsleben hat ja das Krankengeld die Aufgabe im Falle einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit das ausgefallene Arbeitsentgelt zu ersetzen. Und wer Rente erhält, erhält damit eine Leistung zur Existenzsicherung während der Krankheitsphase.

Für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld besitzen, wird ein "ermäßigter Beitragssatz" zur Berechnung der Beiträge herangezogen. Dieser ist - wie auch der allgemeine Beitragssatz - im Sozialgesetzbuch (§ 243 SGB V) festgeschrieben (2024: 14,0 Prozent). Er gilt insbesondere für Selbstständige ohne Anspruch auf Krankengeld, Hausfrauen und -männer sowie Erwerbslose und Studenten.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Rützel

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