Bernd Rützel
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SPD
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Frage von Jochen T. •

Wie kann ein Sachbearbeiter in einem Jobcenter ein “Psychogramm” erstellen, wenn dieser noch nicht einmal über eine psychologisches Grundstudium verfügt?

Bernd Rützel
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage an mich.

Ich möchte nicht öffentlich konkrete Fälle kommentieren, über deren Hintergrund ich nichts weiß.

Ich kann Ihnen aber gerne darüber Auskunft geben, wie ich grundsätzlich die sogenannte Potentialanalyse von Arbeitssuchenden beurteile, die Mitarbeitende der Jobcenter aufgrund einer fachlichen Weisung der BA (Bundesagentur für Arbeit) durchführen. Dabei geht es darum, berufliche Qualifikationen, Kompetenzen, Leistungen und Erfolge zu analysieren und darauf basierend berufliche Ziele und Realisierungschancen zu erarbeiten. § 15 SGB II nennt dabei ausdrücklich auch die „persönlichen Merkmale“ des Leistungsberechtigten als ein zu erforschendes Kriterium. Das ist aus meiner Sicht ein notwendiger und hilfreicher Baustein, um die Chancen und Potentiale des Arbeitssuchenden zu bewerten.

Sollte ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin des Jobcenter dabei seine oder ihre Kompetenzen überschreiten oder die arbeitssuchende Person ohne deren Mitwirkung beurteilen, steht die Möglichkeit einer dienstrechtlichen Beschwerde offen. Das ist auch gut und richtig so, denn Menschen machen Fehler und manche sind so gravierend, dass sie verfolgt werden müssen.

Freundliche Grüße

Bernd Rützel

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