Wie bzw. wird überprüft, welche Vermögen die hier lebenen Ukrainer/innen besitzen? Wie bzw. wird überprüft aus welchen Gebieten die hier lebenden Ukrainer/innen aus der Ukraine kommen
Sehr geehrter Herr Rützel, die Ukrainer/innen erhalten Bürgergeld. Soweit mir bekannt ist, werden die Menschen die schon lange in Deutschland leben, hier eine Steuer-Ident-Nummer haben, genauestens hinsichtlich ihrer Vermögens- und Aufenthaltsorte überprüft, bevor sie Bürgergeld erhalten. Ist dies bei den Ukrainer/innen möglich und falls ja - wird das auch seitens der Behörden gemacht? Und erhalten auch Ukrainer/innen die bereits vor dem Krieg im nicht-deutschen Ausland gearbeitet und gewohnt haben, hier Bürgergeld?
Sehr geehrte Frau P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne antworte ich Ihnen auch diesmal wieder.
Die Vermögensprüfung für Menschen, die vor dem Krieg aus der Ukraine flüchten mussten, läuft grundsätzlich ganz genauso wie für alle Menschen, die einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Ukrainische Geflüchtete, die die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, haben unter denselben Bedingungen wie alle Berechtigten Zugang zu Leistungen nach dem SGB II. Zu beachten ist lediglich, dass Immobilienvermögen in der Ukraine gerade aus offensichtlichen Gründen kaum verwertet werden und das natürlich nicht über den Außendienst der Jobcenter überprüft werden kann. Außerdem gilt für Geflüchtete aus der Ukraine – wie für alle anderen Antragstellenden auch – die sogenannte Karenzzeit von einem Jahr. Das heißt, Vermögen wird für die Dauer von zwölf Monaten nicht berücksichtigt – außer es handelt sich um erhebliches Vermögen, das heißt 40.000 Euro für die erste leistungsberechtigte Person in der Bedarfsgemeinschaft und 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Was die Berechtigung von Menschen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft angeht, Bürgergeld zu erhalten, nachdem sie in Drittländern gewohnt und gearbeitet haben, kommt es auf den konkreten Einzelfall an.
Freundliche Grüße
Bernd Rützel