Bernd Rützel
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SPD
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Frage von Harald S. •

Wer wäre denn zuständig damit auch die Rentner vom Staat die i Inflationsausgleichprämie erhalten?

Bernd Rützel
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sch.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich ist die Inflationsausgleichsprämie keine staatliche Leistung, sondern eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Seit dem 26. Oktober 2022 und noch bis zum 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Das dazu von den Ampelfraktionen eingebrachte Inflationsausgleichsgesetz stammt aus dem Finanzministerium und wurde im Bundestag am 10. November 2022 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der Grünen, der FDP und der CDU/CSU beschlossen. Die AfD-Fraktion hatte sich enthalten, die damalige Linken-Fraktion dagegen gestimmt.

Die Übertragung der Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes auf Bundesbeamte und Versorgungsempfänger des Bundes wurde im Deutschen Bundestag am 16. November 2023 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der CDU/CSU-Fraktion und der damaligen Fraktion Die Linke bei Enthaltung der AfD-Fraktion beschlossen. Hintergrund ist, dass für die nicht-verbeamteten Angestellten des öffentlichen Dienstes im Tarifergebnis am 22. April 2023 eine Sonderzahlung in Höhe von insg. 3.000 Euro vereinbart wurde. Diese Vereinbarung wurde zwischen den Sozialpartnern geschlossen, in diesem Fall also zwischen den Gewerkschaften auf der einen Seite und dem Bundesinnenministerium und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber auf der anderen Seite.

Nach dem im Bundestag beschlossenen Gesetz wird diese Zahlung nun auch den pensionierten Beamten des Bundes und der Kommunen anteilig zur Höhe des Ruhegehaltssatzes gewährt. Sie bekommen sie nicht in voller Höhe (3.000 Euro), sondern bei durchschnittlich 68 Prozent Ruhegehaltssatz durchschnittlich in Höhe von 2.040 Euro. Das ist deren Ruhegehalterhöhung, für sie gibt es keine andere Pensionserhöhung. Die 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner bekamen zum 01.07.2023 4,39 Prozent mehr im Westen und 5,86 Prozent im Osten. 2022 betrug die Rentenerhöhung im Westen 5,35 Prozent und im Osten 6,12 Prozent.

Freundliche Grüße

Bernd Rützel

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