Frage von Wolfgang G. • 27.09.2022
Wenn ich selbständig bin und nur 16000 im Jahr verdiene wie bekomme ich die 300 euro
Antwort von Bernd Rützel SPD • 28.09.2022
Sehr geehrter Herr G.,
wenn das Einkommen aus der Selbständigkeit das einzige Einkommen ist, erfolgt die Auszahlung der Energiepreispauschale entweder über eine entsprechende Reduzierung der Einkommenssteuer-Vorauszahlung für das vierte Quartal 2022 oder, wenn keine Einkommenssteuer-Vorauszahlung geleistet wird, über die Steuererklärung 2022.
Sie können sich in diesen und anderen Fragen auch an „Ihren“ Wahlkreisabgeordneten wenden. Für die SPD wird der Landkreis Kulmbach von meinem Kollegen Jörg Nürnberger betreut.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rützel