Was halten Sie von der Festlegung der Wohnfläche für alle Beteiligten durch den Bauherrn am Ende der Bauphase?
Sehr geehrter Herr Rützel,
seit Jahren ist bekannt, dass die Quadratmeterangaben in vielen Bauträgerverträgen und damit auch in Mietverträgen nicht stimmen, was zu einem falschen Kaufpreis und zu einer falschen Kostenumlage beim Käufer und Mieter führt. Seit 2019 gibt es den Vorschlag die tatsächliche Wohnfläche vom Verkäufer / Bauherrn für Grundbuchamt, Käufer, Mieter, Hausverwaltung und dessen Dienstleister für die Betriebskostenabrechnung ermitteln zu lassen. Wird die falsche Angabe im Nachhinein festgestellt, muss der Bewohner ein Recht auf Korrektur haben. Einstimmigkeit der Eigentümer darf nicht Voraussetzung sein. Warum ist das keine Lösung für Sie und ihre Partei? Eine WEG / GdWE ist keine Wohnanlage im kommunalen Wohnungsbau! Hier treffen sich Menschen nach Fertigstellung des Gebäudes, die in der Regel erstmals lernen, demokratisch eine Wohnanlage zu verwalten und zu erhalten. Wegen deren Unerfahrenheit, muss es Aufgabe der Politik sein, erkennbare Mängel vorab abzuwenden.
Sehr geehrter Herr G.
die SPD setzt sich für eine höhere Transparenz vor allem bei Mietverträgen ein und hat bereits entsprechende Gesetzesvorschläge vorgelegt, die sich noch in der koalitionsinternen Abstimmung befinden. Wir unterstützen Maßnahmen, die für Käufer und Mieter Klarheit über Vertragsinhalte und Rechte schaffen, setzen uns aber zugleich dafür ein, dass diese Maßnahmen praktikabel und für alle Beteiligten umsetzbar sind. Unser Ziel bleibt es, Lösungen zu entwickeln, die sowohl Transparenz schaffen als auch bezahlbares Wohnen gewährleisten.
Eine generelle Verpflichtung zur Wohnflächenermittlung durch den Verkäufer oder Bauherrn und die Weitergabe an verschiedene Stellen würde zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand führen. Für kleinere Bauträger oder private Verkäufer könnte dies zu einer Belastung werden, die zu höheren Bau- oder Kaufnebenkosten führen würde. Diese zusätzlichen Kosten könnten letztlich die Preise für Käufer und Mieter weiter in die Höhe treiben, was dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, entgegensteht.
Dennoch werden wir auch diesen Vorschlag gründlich prüfen und abwägen, inwieweit er Inhalt unserer Gesetzgebung werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rützel