Warum haben sie im Ausschuss für Soziales das Gesetz zur Rente fast unverändert empfohlen?
sehr geehrter Hr. Rützel
ich habe die Sitzung des Sozialausschusses zum Thema EM Renten verbessern genau verfolgt.
Die Mehrheit der Sachverständigen sah die Massnahmen als nicht ausreichend an.
Es wird eher eine Empfehlung von 13 und 8% der pauschalen Besserstellung gefordert!
Ausserdem ein früherer Zeitpunkt oder zumindest eine Nachzahlung.
Warum hat dann der Ausschuss eine Empfehlung für das vorliegende Gesetz ausgesprochen?
Somit kommt es ja sicher nicht zum Änderungsantrag der Linken, obwohl die SPD doch da eigentlich der gleichen Meinung ist?
Danke für ihre Zeit
Beste Grüße
Sehr geehrter Herr F.,
Danke für Ihre Nachricht.
Ich habe die Anhörung am 30. Mai geleitet und weiß daher, dass viele Sachverständige die Absicht, nach den zweimaligen Verbesserungen für Neuzugänge in die Erwerbsminderungsrente, endlich etwas für die Rentnerinnen und Rentner im Bestand der Erwerbsminderungsrente zu tun, sehr richtig finden. Die SPD wollte das schon in den vergangenen acht Jahren tun, allerdings ist uns das gegen den Widerstand unseres damaligen Koalitionspartners, der CDU/CSU, nicht gelungen.
Umso mehr freue ich mich darüber, dass wir in den Ampel-Koalitionsverhandlungen im letzten Jahr erreichen konnten, dass auch Menschen, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 in Erwerbsminderungsrente gehen mussten, eine Rentenaufwertung erhalten. Sie haben Recht: Es gibt keine vollständige Kompensation. Die SPD hätte gerne einen höheren Ausgleich durchgesetzt. Dessen Finanzierung muss aber im Bundeshaushalt gesichert sein. Die Höhe der jetzt ausgehandelten Pauschalen entspricht dem, was das Bundesfinanzministerium unter Führung von Christian Lindner an Geldern freigegeben hat. Es ist ein Kompromiss, von dem insgesamt rund 3 Millionen Menschen profitieren werden. Kompromisse müssen wir mit unseren Koalitionspartnern schließen. Alleine hat die SPD keine Mehrheit, um zu regieren. Nur im Ausgleich mit unseren Koalitionspartnern können wir für stabile politische Verhältnisse sorgen. Deswegen unterstützen wir als Regierungsfraktion auch keine Anträge von Oppositionsfraktionen. Das würde die politische Stabilität gefährden.
Was den Beginn der Aufwertung angeht: Die Rentenversicherung ist immer noch mit der Abwicklung der Grundrente sehr stark beansprucht. Hier gibt es – auch EDV-seitig – Grenzen, die wir nicht einfach ignorieren können. Sowohl das Bundessozialministerium als auch die SPD-Bundestagsfraktion haben bis zuletzt versucht, den Zweitpunkt des Inkrafttretens nach vorne zu schieben. Das ist uns leider gegen den Widerstand der FDP nicht gelungen.
Das Gesetz zur Anhebung der Rentenhöhe für Rentnerinnen und Rentner im Bestand der Erwerbsminderungsrente wurde am vergangenen Freitag vom Bundestag verabschiedet.
Freundliche Grüße
Bernd Rützel