Wäre es nicht sinnvoller, Beamte so lange arbeiten zu lassen, daß sie auf 45 Arbeitsjahre kommen, statt die Arbeitskräfte zu drangsalieren, die 45 Jahre eingezahlt haben?
Sehr geehrter Herr Rützel,
Beamte bekamen Pensionsvollversorgung, da sie kein Streikrecht hatten und geringer bezahlt wurden als der ÖD. Das ist aber schon Jahrzehnte überholt. Sie bekommen jetzt ebenso vergütet, behalten aber ihre fürstlichen Pensionen.
1-Warum darf in der heutigen Realität des 21.Jhr. das Beamtengesetz noch über dem Gleichbehandlungsgebot des GG stehen?
2. Warum fabulieren, meist verbeamtete, MdB ständig über "unfinanzierbare Renten und Belastungen der jungen Generation", aber nie ebenso laut darüber, dass die Pensionslasten den Staat ruinieren? Pensionslasten, die die junge Generation und die Rentner auch aufbringen müssen !
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/xxx-wie-die-pensionen-den-staat-ruinieren-76402932.bild.html
3. Wer konkret sind im Bundestag diejenigen, die verhindern dass wir nicht vom erfolgreichen Ausland (Schweiz, Österreich, Norwegen,...) lernen und endlich alle in die Sozialversicherungen einzahlen lassen?
Heike R.
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Leider schreiben Sie in ihrer Nachricht nicht, worin sie ein „Drangsalieren“ von Menschen sehen, die 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Ich kann Ihnen aber versichern, dass die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften für Beamte selbstverständlich nicht über dem Grundgesetz stehen.
Wenn sich die Rahmenbedingungen für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung ändern, werden auch die Bestimmungen für Beamte angepasst. Mit der stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 67 Jahre wurde eine entsprechende Änderung auch im Beamtenrecht wirkungsgleich für Beamte des Bundes vorgenommen. Die Anhebung erfolgt stufenweise seit dem Jahr 2012 mit dem Jahrgang 1947 und ist 2029 abgeschlossen. Bitte beachten Sie aber, dass die einzelnen Bundesländer die Regelaltergrenze für ihre Beamtinnen und Beamten des Landes in eigener Verantwortung festlegen. Die meisten Länder haben aber entsprechende Regelungen verabschiedet.
Für Beamte des Bundes gilt grundsätzlich, dass ab 1964 geborene Bundesbeamte erst mit 67 abschlagsfrei in den Ruhestand gehen können. Für ältere Beamte gilt eine schrittweise Anhebung der Altersgrenze, um abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen, die der für gleichaltrige gesetzlich Rentenversicherte entspricht.
Die SPD setzt sich für eine Verbreiterung der Einzahlenden in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Noch in dieser Wahlperiode wird Hubertus Heil einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem für Selbständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, wenn sie keine andere Vorsorge haben. Denn je mehr einzahlen, desto besser ist es für die Stabilität der Rentenkasse.
Freundliche Grüße
Bernd Rützel