Bernd Rützel
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SPD
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Frage von Hans-Dieter S. •

Sehr geehrter Herr Rützel, weshalb beantworten Sie die vorhergehende Frage zum Inflationsausgleich nicht ? Sind Sie der Meinung, das Rentnern und Pensionären der Inflationsausgleich nicht zusteht ?

Bernd Rützel
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sch.,

ich sehe nicht, welche vorhergehende Frage ich nicht beantwortet hätte.

Alle Rentnerinnen und Rentner haben die einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Außerdem werden zum 1. Juli 2023 dank der guten Lohnentwicklung die Renten in Deutschland um 4,39 Prozent im Westen und um 5,86 Prozent im Osten steigen. Angesichts der hohen Tarifabschlüsse ist auch für das nächste Jahr eine deutliche Rentenerhöhung zu erwarten, da die Rentenentwicklung der Lohnentwicklung folgt.

Falls es Ihnen um die Inflationsausgleichsprämie geht, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten können: Dies ist keine staatliche Leistung. Es ist eine Zahlung der Arbeitgeber an ihre Beschäftigten – wenn es eine entsprechende Vereinbarung gibt. Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Sehr viele Beschäftigte erhalten sie nicht – gerade wenn sie nicht in tarifgebundenen Betrieben arbeiten. Wenn eine Rentnerin oder ein Rentner neben der Rente noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht, kann er oder sie selbstverständlich ebenfalls in den Genuss dieser Inflationsausgleichsprämie kommen, wenn der Arbeitgeber sie zahlt. Wenn Beschäftigte diese Zahlung erhalten, ist sie steuer-und sozialversicherungsfrei.

Freundliche Grüße

Bernd Rützel

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