Frage von Roland S. • 24.05.2023
Roland S. • 11.01.2023 Mit Bezug auf Ihre Antwort an Roland S., wann wird ein Gesetz eingeführt, dass alle Beamte ab A10 verpflichtet werden, Elternunterhalt nach §94 SGB XII zu verrichten?
Ein derartiges Gesetz würde zu einer gleichberechtigten Behandlung führen.
Antwort von Bernd Rützel SPD • 06.06.2023
Sehr geehrter Herr S.,
die Gleichbehandlung von Angestellten und Beamten im Angehörigenentlastungsgesetz ist bereits jetzt gewährleistet. Beamte können – wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch – an den Kosten zur Pflege ihrer Eltern beteiligt werden, wenn sie mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Es ist dabei unerheblich, woher die Einnahmen stammen. Zum jährlichen Bruttoeinkommen zählt im Übrigen nicht nur das Gehalt, sondern auch Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Mieteinnahmen oder andere Kapitalerträge.
Die Gleichbehandlung, die sie fordern, ist also bereits gegeben.
Freundliche Grüße
Bernd Rützel