Bin Rentnerin vom öffentlichen Dienst, warum bekomme ich keine Inflationspraemie wie die Pensionäre
Sehr geehrte Frau G.,
danke für Ihre Anfrage.
Es existiert ein Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium, der eine Übertragung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom 22. April 2023 auf Beamte, Richter, Soldaten und auch die Versorgungsempfänger des Bundes vorsieht. Das ist ein erster Entwurf, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet und noch nicht politisch beraten wurde. Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Grundsätzlich ist die Inflationsausgleichsprämie keine staatliche Leistung. Die Politik kann nur für Beamtenverhältnisse entscheiden, wer sie erhält, weil hier der Staat der Arbeitgeber ist. Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Zahlung der Arbeitgeber an ihre Beschäftigten – wenn es eine entsprechende Vereinbarung gibt. Der Hintergrund ist ein Wunsch und eine Einigung aus der konzertierten Aktion. Arbeitgeber und Gewerkschaften wollten für kommende Tarifverhandlungen die Möglichkeit einer steuer- und sozialversicherungsfreien Einmalzahlung. Das wurde durch ein Gesetz aus dem Bundesfinanzministerium ermöglicht. Damit wollte man Arbeitgebern die Möglichkeit geben, diese Prämie an ihr Beschäftigten zu zahlen.
Freundliche Grüße
Bernd Rützel