Bisher ist es so, dass Projekte, die sich für unsere Demokratie und ihre Werte einsetzen, vom Bund nur über zeitlich begrenzte Förderprogramme finanziell unterstützt werden. Dies soll mit dem Demokratiefördergesetz geändert werden.
Der Begriff „Dienstwagenprivileg" kann irreführend sein. Bürgerinnen und Bürger, die von ihrem Arbeitgeber einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung erhalten, müssen diesen als geldwerten Vorteil versteuern. Diese Regelung bewahrt vor enormer Bürokratie, da durch diese Pauschalversteuerung keine Fahrtenbücher geführt werden müssen.
Ich sehe dafür - trotz der teilweise eindeutig verfassungsfeindlichen Aktivitäten einiger AFD-Mitglieder - keine Aussicht auf Erfolg für ein solches Verbotsverfahren.
Zunächst müssen die noch nicht bewilligten 100 Millionen aus dem Digitalpakt für Schleswig-Holstein schnellstmöglich an die Schulen verteilt werden.