Was tun Sie damit Pensionäre auch die EPP bekommen? Wenn ein pauschalbesteuerter Minijob ausgeübt wird, wie wird die EPP realisiert oder gibt es keine EPP obwohl versteuerte Einkünfte erzielt werden?
Sehr geehrte Frau Müller-Gemmeke,
BFM FAQ: "Empfänger von Versorgungsbezügen die im Jahr 2022 keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielen, erhalten keine EPP."
Versorungsbezüge sind keine Einkünfte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1
Bekannt ist, dass das BFM die Maßnahme beschreibt als: …..denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind. ….
a. Was gedenken Sie und Ihre Partei zu tun, dass Pensionäre die zwar keine Fahrkosten haben aber auch durch die Energiepreisentwicklung stark belastet sind, entlastet werden?
b. Wenn ein pauschalbesteuerter Minijob ausgeübt wird, wie wird dann die EPP realisiert oder gibt es keine EPP, es werden doch „versteuerte, wenn auch pauschalversteuerte Einkünfte“ erzielt?
Vielen Dank für Ihre Mühe
Sehr geehrte Frau J.
vielen Dank für Ihre Frage zur Energiepreispauschale. Und ich hoffe sehr, dass der Vorname Jesi tatsächlich weiblich ist und meine Anrede passt. Wenn nicht, dann bitte ich das zu entschuldigen.
Als Regierungsfraktionen haben wir die Energiepreispauschale zusammen mit anderen Maßnahmen beschlossen, um die Bürger:innen in diesen schwierigen Zeiten schnell und unbürokratisch zu entlasten. Bereits bei diesem zweiten Entlastungspaket haben wir uns stark dafür eingesetzt, dass auch alle Rentner:innen und Pensionär:innen die Energiepreispauschale bekommen. Das war damals nicht durchsetzbar – vor allem weil in dieser Zeit die Renten stark erhöht wurden. Ein Argument, das ich in keiner Weise teilen konnte.
Minijobber:innen hingegen profitieren sehr wohl von der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Wenn der Minijob das einzige Beschäftigungsverhältnis ist, dann erhalten die Beschäftigten die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber, bei dem sie im Minijob arbeiten. Eine Ausnahme bilden lediglich “Kleinst”-Arbeitgeber, die für keine(n) ihrer Beschäftigten Lohnsteuer an das Finanzamt abführen. Das betrifft vor allem Minijobber:innen im Privathaushalt. Sie können die Energiepreispauschale dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 geltend machen.
Beschäftigte im Minijob, deren Verdienst pauschal besteuert wird, müssen ihrem Arbeitgeber schriftlich erklären, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt. Das hat den Zweck, mehrfache Auszahlungen der Pauschale zu verhindern. Der Arbeitgeber muss diese Erklärung zu den Entgeltunterlagen nehmen. Ein Muster für die Erklärung gibt es auf der Internetseite der Minijob-Zentrale. Für weitere Informationen zur Auszahlung der Energiepreispauschale bei Minijobber:innen können Sie sich auch an Ihr Finanzamt wenden.
Ich kann Ihnen versichern, es ist uns bewusst, dass viele Menschen und eben auch Rentner:innen und Pensionär:innen stark unter den steigenden Preisen leiden. Putins brutaler Angriffskrieg auf die Ukraine und die extreme Abhängigkeit von russischem Gas, Öl oder Kohle führt zu einer schwierigen Versorgungssituation und steigenden Preisen. Die Energiepreispauschale und die anderen bereits auf den Weg gebrachten Entlastungen helfen, aber reichen noch nicht aus. Und deshalb muss es im Herbst ein weiteres Entlastungspaket geben und davon müssen hauptsächlich die Gruppen profitieren, die besonders stark von den steigenden Preisen betroffen sind bzw. bisher nicht ausreichend berücksichtigt wurden und dazu gehören für mich auch Rentner:innen und Pensionär:innen.
Mit freundlichen Grüßen
Beate Müller-Gemmeke