(...) Der Bundestag trifft seine Entscheidungen in eigener Zuständigkeit. Ich darf Sie daher um Ihr Verständnis bitten, dass ich mich zu einer Stellungnahme hierzu außer Stande sehe. Gegebenenfalls können Sie sich an die Vertreter der Bundestagsfraktionen wenden, welche den Antrag abgelehnt haben. (...)
(...) Hiervon zu unterscheiden ist die Anhörung von Personen, die auf der Grundlage des § 1906 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden, weil sie sich aufgrund einer psychischen Krankheit in erheblicher Weise selbst gefährden (sog. privatrechtliche Unterbringung). (...)
(...) Inzwischen hat das Oberlandesgericht Nürnberg mit Beschluss vom 6. August 2013 den Beschluss des Landgerichts Regensburg aufgehoben und die Wiederaufnahme des Verfahrens sowie die Durchführung einer neuen Hauptverhandlung vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Regensburg angeordnet. Ich darf Sie bitten, den Ausgang des nun angeordneten neuen Verfahrens abzuwarten. (...)
(...) in Ihrer Anfrage wenden Sie sich in erster Linie gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg aus dem Jahr 2011. Soweit für mich ersichtlich, hat das Oberlandesgericht Ihrer inzwischen wohl 34 Jahre alten Tochter Verfahrenskostenhilfe für eine Unterhaltsklage gegen ihren Vater versagt. Ich bitte um Verständnis, dass ich die von Ihnen kritisierte gerichtliche Entscheidung nicht kommentieren kann. (...)
(...) Juli 2013 teile ich Ihnen mit, dass die Justizbehörden nur für die Strafverfolgung zuständig sind. Gefahrenabwehrende Maßnahmen und insbesondere nachrichtendienstliche Tätigkeiten fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Justizbehörden. Diese Themen gehören insbesondere zum Geschäftsbereich der jeweiligen Innenministerien sowie des Verfassungsschutzes. (...)
(...) Juli 2013 ausführlich mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob ein Wiederaufnahmeantrag auf Gesichtspunkte der Rechtsbeugung gestützt werden kann. Das Landgericht hat diese Frage verneint. Der von der Staatsanwaltschaft Regensburg schließlich gestellte Wiederaufnahmeantrag enthielt die rechtlichen Gesichtspunkte, die nach übereinstimmender Auffassung der Staatsanwaltschaft Regensburg und des Generalstaatsanwalts in Nürnberg geeignet und erfolgversprechend waren, eine Wiederaufnahme zu begründen. (...)