Frage an Beate Merk von Jochen S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr.Merk,
Glauben Sie, daß Herr Mollath durch das Landgericht Regensburg rechtsstaatliche Behandlung seines Antrages erfahren hat ?
MfG
Sehr geehrter Herr Simon,
in Ihrer Anfrage vom 29. Juli 2013 äußern Sie sich zum Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 24. Juli 2013 in der Angelegenheit Gustl Mollath. Zum Beschluss des Landgerichts ist mir wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit eine wertende Stellungnahme nicht möglich. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat noch am 24. Juli 2013 sofortige Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss eingelegt. Inzwischen hat das Oberlandesgericht Nürnberg mit Beschluss vom 6. August 2013 den Beschluss des Landgerichts Regensburg aufgehoben und die Wiederaufnahme des Verfahrens sowie die Durchführung einer neuen Hauptverhandlung vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Regensburg angeordnet. Ich darf Sie bitten, den Ausgang des nun angeordneten neuen Verfahrens abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL