Frage an Beate Merk von Uli S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Merk-natürlich ist meine Frage zum Fall Mollath.
Oberstaatsanwalt Meindl hatte in seinem Antrag auf Wiederaufnahme Richter Brixner u.a. Rechtsbeugung vorgeworfen (was ja defintiv zutrifft, das werden Sie ja auch wohl nicht leugnen können)
Der Ihnen unterstellte Generalstaatsanwalt Nerlich (der ja in der ganzen cause eineunrühmliche Rolle spielte, auch das werden Sie zugeben müssen)
hat dann diesen Wiederaufnahmeantrag so entschärft, dass er dem Gericht in Regensburg direkt als Steilvorlage zur Ablehnung dieses Antrags diente.
Herr Nerlich is weisungsgebunden, Sie sind seine Vorgesetzte.
Meine Frage konkret:
warum sind sie da nicht eingeschritten, als der fundierte Antrag von OStaatsanwalt Meindl von Nerlich dermassen gestutzt wurde?
Bitte aber nicht rausreden wegen "Unabhängigkeit der Justiz"- Nerlich ist Ihr Untergebener.Oder stimmt das etwa nicht?
Sehr geehrter Herr Schöps,
zu Ihrer Anfrage vom 27. Juli 2013 teile ich Ihnen mit, dass sich das Landgericht Regensburg in seinem Beschluss vom 24. Juli 2013 ausführlich mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob ein Wiederaufnahmeantrag auf Gesichtspunkte der Rechtsbeugung gestützt werden kann. Das Landgericht hat diese Frage verneint. Der von der Staatsanwaltschaft Regensburg schließlich gestellte Wiederaufnahmeantrag enthielt die rechtlichen Gesichtspunkte, die nach übereinstimmender Auffassung der Staatsanwaltschaft Regensburg und des Generalstaatsanwalts in Nürnberg geeignet und erfolgversprechend waren, eine Wiederaufnahme zu begründen.
Inzwischen hat das Oberlandesgericht Nürnberg mit Beschluss vom 6. August 2013 den Beschluss des Landgerichts Regensburg aufgehoben und die Wiederaufnahme des Verfahrens sowie die Durchführung einer neuen Hauptverhandlung vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Regensburg angeordnet. Der Beschluss des Oberlandesgerichts geht auf die sofortigen Beschwerden der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers von Herrn Mollath zurück. Ich darf Sie bitten, den Ausgang des nun angeordneten neuen Verfahrens abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL