
(...) zu Ihrer erneuten Eingabe möchte ich auf meine zahlreichen bisherigen Antwortschreiben in Ihrem Fall verweisen. Ihnen wurde bereits mitgeteilt, dass ein öffentliches Forum nicht geeignet ist, einen konkreten Einzelfall zu diskutieren. Ferner wurden Sie im Rahmen Ihrer vorangegangenen Anfragen zum einen auf den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit hingewiesen. (...)