Frage an Beate Merk von Michael R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Merk,
vielen Dank für Ihre Antwort v 26.7.13 auf meine Frage vom 9.7.13.
Ich möchte da noch einmal nachhaken:
Sie schreiben "Gegen den durch nichts begründeten Vorwurf, dass in den letzten zehn Jahren Rechtsverstöße "unter den Teppich gekehrt" worden wären, verwahre ich mich."
Es ist schon stark Verwunderlich, dass ALLE Strafanzeigen, ob es jetzt die breit gestreuten Strafanzeigen von Herrn Mollath bzgl. Steuerstrafsachen,
die Anzeigen von RA Schmid v. 29.11.12 gegen ´alle beteiligten Personen´ bzgl. Freiheitsberaubung, falschen Verdächtigungen, u.a. und auch die Anzeige von RA Dr. Strate v. 04.01.13 gegen Richter Eberl und Dr. Leipziger bzgl. Verdacht auf schwerer Freiheitsberaubung, ausnahmslos Eingestellt wurden. Letztere bereits durch 2 Staatsanwaltschaften, zur Zeit ist ein Ermittlungserzwingungsverfahren bei der StK München anhängig.
Daher kann leider von ´durch nichts begründeten Vorwurf´ keine Rede sein.
Der Vorwurf ist sehr wohl Begründet - mag er auch falsch sein.
Die Anzeige von RA Schmid war pauschal, die Strafanzeige von RA Dr. Strate ist jedoch sehr ausführlich begründet. Und aa soll es noch nicht mal einen Anfangsverdacht ergeben? So wenig wie damals bei Herrn Mollath´s Anzeigen?
Ich darf Sie daran Erinnern, dass Verfolgung von Rechtsverstößen eine zentrale Rolle der staatlichen Justiz einnimmt. Wenn sich diverse Staatsanwaltschaften derart hartnäckig weigern Ermittlungen aufzunehmen, liegt der Verdacht auf Einflussnahme nicht allzu fern.
So wie Sie die Einreichung eines Wiederaufnahmeantrags durch Herrn GStA Nerlich bzw. der StA Regensburg anordnen konnten, könnten Sie auch entsprechende Ermittlungen verhindert haben.
Konkret: Wird oder wurde durch Sie oder andere (dazu befugt oder nicht) Personen, Einfluss auf die Behandlung der o.G. Strafanzeigen genommen?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Reeps
Sehr geehrter Herr Reps,
auf Ihre erneute Anfrage kann ich Ihnen nochmals mitteilen, dass weder durch mich noch in meinem Auftrag auf die Behandlung der oben genannten Strafanzeigen Einfluss genommen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk