Frage an Beate Merk von Martin D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Frau Merk,
ich gehe davon aus, dass Ihr Nachfolger/Nachfolgerin mit der Klärung der Justizskandale und den endlich zwingend durchzuführenden Reformen in Bayern weiter befasst sein wird.
Vorher gebe ich Ihnen nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme, dies unter dem Verdacht der Strafvereitelung im Amt, die ich Ihnen vorwerfe.
Wie anhand der hier von mir öffentlich gemachten ORIGINALDOKUMENTE / Verfahrensakten beweisrechtlich nachzuweisen, wurde ich
a) aufgrund einer bei Ihrem Ministerium gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde, infolge DURCH die Staatsanwaltschaft Würzburg im Zusammenwirken mit dem OLG Bamberg, 1. Strafsenat unter Vorsitz des mit dem Behördenleiter Staatsanwaltschaft (heute OLG- Präsident) Lückemann, CSU, befreundeten Richters Baumann, CSU, zweimal festgenommen und insgesamt zehn Monate zu Unrecht in Haft gehalten!
Hierbei wurde weiter versucht, mich
b) mittels eines hanebüchenen Fehlgutachtens des regionalen Gutachter der Staatsanwaltschaft, Dr. Gross, Würzburg - widerlegt durch Prof. Nedopil - wie Herrn Mollath dauerhaft wegen "Wahns" und "querulatorisch-narzisstischer Persönlichkeitsstörung" etc. zu Unrecht im Massregelvollzug der Forenisk wegzusperren.
Nach Freispruch und Entlarvung des Fehlgutachtens als solches wurde von den Beschuldigten die Entschädigung verweigert.
Dies alles ist hier BEWEISRECHTLICH belegt:
http://martindeeg.wordpress.com/2013/08/17/bayerische-justiz-der-missbrauch-des-§-63-stgb/
Ich wurde demnach - als ehem. Polizeibeamter aus Baden-Württemberg - zu Unrecht zehn Monate in Bayern in Untersuchungshaft festgehalten, sieben Monate unter dem Damoklesschwert der "dauerhaften Unterbringung" in der Forensik, bis heute OHNE jede Entschädigung!
Können Sie erklären, weshalb weiter meine Strafanzeigen weder verfolgt werdn, in keiner Weise gegen die Beschuldigten ermittelt wird und - wie zuvor bei Herrn Mollath - Fakten ignoriert und vertuscht werden?
Martin Deeg
Sehr geehrter Herr Deeg,
zu Ihrer erneuten Eingabe möchte ich auf meine zahlreichen bisherigen Antwortschreiben in Ihrem Fall verweisen. Ihnen wurde bereits mitgeteilt, dass ein öffentliches Forum nicht geeignet ist, einen konkreten Einzelfall zu diskutieren. Ferner wurden Sie im Rahmen Ihrer vorangegangenen Anfragen zum einen auf den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit hingewiesen. Zum anderen wurde Ihnen bereits anheimgestellt, sich bei Bedarf gemäß § 158 Abs. 1 der Strafprozessordnung zur Erstattung von Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaften, die Beamten und Behörden des Polizeidienstes sowie die Amtsgerichte zu wenden. Auch auf Ihre aktuelle Anfrage kann ich Ihnen nichts Weiteres mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL