(...) Ja, ich kann jede Einflussnahme von meiner Seite auf das Verfahren der Universität Bayreuth im Zusammenhang mit der Promotion des Freiherrn Karl-Theodor zu Guttenberg ausschließen. (...)
(...) Es führt daher auch nicht weiter, wenn Sie mich durch scheinbar allgemeine, sich tatsächlich aber auf ein bestimmtes gerichtliches Verfahren beziehende Fragen veranlassen wollen, richterliche Entscheidungen oder eine richterliche Verhandlungsführung zu kommentieren. (...)
(...) zu Ihrer weiteren Anfrage vom 14. Februar 2011 kann ich Ihnen ergänzend zu den Ausführungen in meinen vorangegangenen Schreiben mitteilen, dass Dienstvorgesetzter der Richterinnen und Richter am Amtsgericht grundsätzlich die Präsidentin bzw. der Präsident des jeweiligen Landgerichts ist. (...)
(...) Die Entscheidung darüber, ob die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit begründet ist, darf nach dem Gesetz nur das Gericht treffen, das über den Befangenheitsantrag zu entscheiden hat. Genauso darf über eine Beschwerde gegen den Beschluss, mit dem das Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt wird, nur das Gericht entscheiden, dass für die Beschwerde zuständig ist. (...)
(...) Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich mich hierzu nicht äußern kann. Wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit ist es mir verwehrt, gerichtliche Verfahren zu überprüfen oder gerichtliche Entscheidungen abzuändern, aufzuheben oder auch nur zu bewerten. Die Gerichte sind nach Artikel 97 Abs. (...)
(...) Die Staatsanwaltschaften sind gesetzlich verpflichtet, Straftaten zu verfolgen. Sie erfüllen diese Pflicht nach Maßgabe der insoweit geltenden Gesetze, und zwar ohne Ansehen der Person und ohne politische Beeinflussung durch die Justizverwaltung oder eine andere Stelle. (...)