Frage an Beate Merk von Michael B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Merk,
vielen Dank für Ihre
Antwort.
Da Sie die Formulierung "Sie setzen sich kritisch mit einem gerichtlichen Verfahren auseinander" verwenden und ich nur nach einem bayrischen Paragrafen gefragt hatte, muss ich wohl zwischen Ihren Zeilen lesen, dass es diesen Paragrafen nicht gibt.
Daher bedanke ich mich bei Ihnen, dass Sie mir konkludent bestätigen, dass sich der Herr Richter im genannten Verfahren an alles mögliche, nur nicht an Recht und Gesetz gehalten hat, so wie es das Gesetz von ihm verlangt.
Strafanzeigen gegen einen Richter, wegen Rechtsbeugung, verlaufen im Sande. Die Standardantwort der Staatsanwälte lautet, dass der Richter nicht vorsätzlich gehandelt hat.
Dies impliziert aber, dass der Richter die Gesetze nicht kennt.
Daher hätte ich folgende Fragen:
1) Sie hatten ja das "Leitbild der bayrischen Justiz" und der Deutsche Richterbund hat Qualitätsrichtlinien für Richter herausgegeben ( http://tinyurl.com/29djx9o ). Muss danach ein Richter, speziell einer aus Bayern, die StPO nicht kennen? Muss sich also der Richter nicht an das GG und an § 25 DRiG ( http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__25.html ) halten?
2) Da Sie das GG zitieren! Glauben Sie, dass mancher folgenderweise denken könnte: "Wenn ein Richter sich nicht an das GG hält, warum sollte ich mich daran halten? Wenn ich also über jemand herfalle, dann muss ich nur Art. 3 GG zitieren: ´Ich fordere die Gleichberechtigung mit den Richtern! Wenn die sich nicht an die StPO und damit nicht an das GG halten, dann habe ich auch das Recht mich an kein Gesetz zu halten und darf eine Straftat begehen.´ "?!
3) Für unsereiner gilt: "Unkenntnis schützt vor Strafe nicht!" Wieso werden dann Richter geschützt, die eigentlich das Recht und das Gesetz schützen sollten, dies aber nicht tun? (z. B. die Richterin Wolski, die jahrelang zusammen mit ihrem Mann ein älteres Ehepaar ausgenommen haben: http://www.die-richterin.com )
Mit freundlichen Grüßen
Michael Baleanu
Sehr geehrter Herr Baleanu,
entgegen Ihrem Vorbringen habe ich keineswegs bestätigt, dass sich in dem von Ihnen geschilderten Fall ein Richter nicht an Recht und Gesetz gehalten habe. Vielmehr habe ich mich zu Ihrer Behauptung, in dem Verfahren sei die Strafprozessordnung nicht eingehalten worden, nicht geäußert. Denn eine Stellungnahme hierzu würde voraussetzen, das betreffende gerichtliche Verfahren zu überprüfen. Eine solche Überprüfung ist mir jedoch, wie ich Ihnen bereits in meiner letzten E-Mail mitteilte, wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit verwehrt.
Es führt daher auch nicht weiter, wenn Sie mich durch scheinbar allgemeine, sich tatsächlich aber auf ein bestimmtes gerichtliches Verfahren beziehende Fragen veranlassen wollen, richterliche Entscheidungen oder eine richterliche Verhandlungsführung zu kommentieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beate Merk, MdL
Staatsministerin