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Beate Merk
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Frage von Andrea B. •

Frage an Beate Merk von Andrea B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Merk,

ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Aber genau das ist ja mein Problem. Wer entscheidet, wenn das OLG die Akten leider nicht gelesen hat. Beim Punkt 1 Kindesunterhalt hat der Richter gesagt, wurde von dem Richter nur vergessen. Nur leider 1 Jahr später immer noch. Es kann ja nicht sein, dass der Richter hier den Eilantrag einfach liegen lässt und dann das Kind zu schaden kommt. Er es dann wieder zurücksendet und sagt ich habe auch viele blau Flecken. Darf sich dann der Richter hinter seinem Grundgesetz verstecken und sagen ich habe ja "Narrenfreiheit" und kann machen, was ich will? Was habe ich für Möglichkeiten da ich doch einen solchen Richter nicht mehr vertrauen kann, ich denke hier sind wir einer Meinung, oder?
Würde mich über erneute Antwort freuen.
Warum sollte ich dann die Dienstaufsichtsbeschwerden zu Ihnen senden, wenn Sie doch diese Befugnis gar nicht haben?
Dann frage ich mich welche Rechtsmittel ich dann hier noch einsetzen kann.

Mit Freundlichen Grüßen

A. Buchberger

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Buchberger,

zu Ihrer weiteren Anfrage vom 14. Februar 2011 kann ich Ihnen ergänzend zu den Ausführungen in meinen vorangegangenen Schreiben mitteilen, dass Dienstvorgesetzter der Richterinnen und Richter am Amtsgericht grundsätzlich die Präsidentin bzw. der Präsident des jeweiligen Landgerichts ist. Soweit das Amtsgericht durch eine Präsidentin bzw. einen Präsidenten geleitet wird (dies ist der Fall in München, Nürnberg und Augsburg), ist Dienstvorgesetzter die Präsidentin bzw. der Präsident des jeweiligen Amtsgerichts. Dienstvorgesetzter der Richterinnen und Richter am Oberlandesgericht ist die Präsidentin bzw. der Präsident des jeweiligen Oberlandesgerichts.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL
Staatsministerin