(...) Soweit Sie sich des Weiteren auf meine Antwort zu einer Anfrage des Herrn Wilfried Meißner vom 11. August 2010 beziehen, kann ich nur wiederholen, dass es jedem Bürger freisteht, sich unmittelbar an die Beamten und Behörden des Polizeidienstes oder an die Staatsanwaltschaften zu wenden, sofern sie der Auffassung sind, dass Straftaten begangen wurden. (...)
Frage von Bernd R. • 19.09.2010
Antwort von Beate Merk CSU • 13.10.2010
Frage von Joachim H. • 17.09.2010
Antwort von Beate Merk CSU • 13.10.2010
Sehr geehrter Herr Hinz,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12. September 2010, in dem Sie sich auf meine Antwort zu einer Anfrage des Herrn Wilfried Meißner vom 11. August 2010 beziehen.
Frage von Wilfried M. • 12.08.2010
Antwort von Beate Merk CSU • 26.08.2010
Sehr geehrter Herr Meißner,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. August 2010, in dem Sie erneut Fragen zur Auslegung von Tatbestandsvoraussetzungen des § 203 des Deutschen Strafgesetzbuch stellen.
Frage von Volkhard G. • 05.08.2010
Antwort von Beate Merk CSU • 30.08.2010
(...) Insgesamt bin ich der Überzeugung, dass man einen effektiven Schutz der Bevölkerung ohne eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht bewerkstelligen kann. Ich werde mich weiter mit allem Nachdruck dafür einsetzen, dass die Gesellschaft vor diesen Tätern, solange sie gefährlich sind, bestmöglichst geschützt wird. (...)
Frage von Tobias G. • 25.07.2010
Antwort ausstehend von Beate Merk CSU
Frage von Matthias K. • 23.07.2010
Antwort ausstehend von Beate Merk CSU